3 min read
Nebelkerzen statt Klartext: Wie Pools mit Phrasen die Trennung von Vermittlung und Beratung verwischen
Warum dieser Beitrag? Seit der Klarstellung durch zahlreiche IHKs, renommierte juristische Kommentare und unabhängige Gutachten ist unmissverständlich: Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach § 34h GewO dürfen keine dauerhafte Verbindung zu Vermittlungsplattformen oder Maklerpools mit § 34f-Erlaubnis unterhalten.
weiterlesen...