Häufige Fragen von Verbraucher/-innen
Nachfolgend finden Sie einige Antworten auf häufig gestellte Fragen. Gerne können Sie uns auch Ihre Fragen per Email zukommen lassen. Benutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular.
Was ist Honorarberatung?
Konfliktfreie und unvoreingenommene Finanzberatung
Eine Honorarberatung bietet eine unabhängige und konfliktfreie Finanzberatung, bei der die Interessen der Produktanbieter keine Rolle spielen. Im Gegensatz zur herkömmlichen Beratung, bei der Vermittler direkt vom Produktgeber bezahlt werden, erhält der Honorarberater seine Vergütung direkt vom Anleger oder Verbraucher. Dadurch liegt der Fokus des Honorarberaters allein auf den Bedürfnissen des Verbrauchers und er kann frei von Verkaufsinteressen beraten.
Das Ziel besteht nicht darin, ein Produkt zu verkaufen, sondern die individuellen Bedürfnisse und Ziele des Kunden zu erfüllen. Falls eine Lösung oder ein Produkt als sinnvoll erachtet wird und es zu Empfehlungen kommt, steht der Honorarberater unterstützend zur Seite, um diese Lösungen zu beschaffen und das beste Produkt mit den attraktivsten Konditionen aus dem gesamten Marktuniversum auszuwählen. In der Regel sind diese Lösungen provisionsfrei berechnet. Sollten jedoch provisionsfreie Empfehlungen nicht verfügbar sein, erstattet der Honorarberater umgehend und vollständig alle Kosten.
Welche Typen von Berater/-innen / Verkäufer/-innen gibt es?
Makler
Einfirmenvertreter
Finanzanlagenvermittler
Banken
Strukturvertriebe
Provisionsberater/-innen
Die herkömmliche Finanzberatung in Deutschland basiert auf Provisionen. Das bedeutet, dass der Verbraucher einem Berater gegenübersitzt, der nur dann eine Vergütung erhält, wenn ein Finanzprodukt verkauft wird. Diese Art der Finanzberatung ist von einem Interessenkonflikt des Vermittlers geprägt - unabhängig davon, ob es sich um einen Vermittler einer Bank oder um einen unabhängigen Finanzberater handelt. Diese provisionsbasierte Form der Finanzberatung sollte besser als Produktverkauf bezeichnet werden. Sie ist intransparent und oft teuer für den Verbraucher. Die in den Produkten enthaltenen Provisionen sind in der Regel nur in den Kleingedruckten zu finden und werden selbst dort verklausuliert dargestellt. Traditionelle Finanzberatung ist also letztendlich nichts anderes als der Verkauf von Finanzprodukten.
Traditionelle Finanzberatung ist Produktverkauf!
Welche Typen von Berater/-innen / Verkäufer/-innen gibt es?
Honorarvermittler/-innen
In den letzten Jahren hat sich eine weitere Art der Finanzberatung durch die zunehmend beliebten Honorartarife entwickelt. Honorar- oder Nettotarife sind Lösungen, die keine Provisionen beinhalten. Diese werden von Vermittler/-innen oft unter dem Deckmantel der unabhängigen Honorarberatung angeboten. Für den Verbraucher ändert sich im Vergleich zum klassischen Produktverkauf auf Provisionsbasis oft nichts Wesentliches. Das Ziel der Vermittler/-innen ist es, ein Produkt in Verbindung mit einer Honorarvereinbarung zu verkaufen. Oft werden zusätzliche Vereinbarungen getroffen, um die Honorarkosten zu finanzieren. Diese Form der Honorarvermittlung dient lediglich als Ersatz für Provisionen und ist häufig um bis zu 100% höher als bei Provisionsverträgen.
Honorarvermittlung ist Produktverkauf!
Welche Typen von Berater/-innen / Verkäufer/-innen gibt es?
Versicherungsberater/-in / Honorar-Finanzanlagenberater/-in
Bei der Beratung ohne Einfluss von Produkten und Provisionen berechnet der Berater die Zeit und das Fachwissen unabhängig davon, welche Produkte den Kunden als beste Lösung empfohlen werden. Honorarberater werden als die objektivsten Ratgeber angesehen, da sie völlig unabhängig vom Verkauf von Produkten agieren. Sollten Empfehlungen für Finanzprodukte gegeben werden, sind die Berater verpflichtet, sämtliche Vergütungen von Dritten unvermindert und umgehend an den Kunden auszuzahlen oder zu erstatten (siehe GewO § 34 d Abs. 2 und GewO § 34 h). Die Honorarberatung ist seit dem 01.08.2014 gesetzlich geregelt und verankert. Der Verbund Deutscher Honorarberater hat dabei einen entscheidenden Beitrag geleistet.
Der Bezeichnung "Honorarberater" ist nicht geschützt.
Die geschützten Berufsbezeichnungen lauten:- Honorar-Finanzanlageberater/-in (GewO § 34 h)
- Honorar-Anlageberater/-in (Honorar-Anlageberaterregister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
- Versicherungsberater (GewO § 34 d Abs. 2)
Nur bei Honorar-Finanzanlageberatern und Honorar-Anlageberatern in der Anlageberatung sowie bei Versicherungsberatern gibt es gesetzlich regulierte Honorarberatung. Überprüfen Sie Ihren Berater in den entsprechenden Registern der Industrie- und Handelskammern (www.vermittlerregister.org) oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin www.bafin.de) im Honorar-Anlageberaterregister, um sicherzustellen, dass er den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Dürfen Versicherungsberater/-innen bzw. Honorar-Finanzanlagenberater/-innen Provisionen annehmen?
Provisionen und andere Interessenskonflikte sind tabu!
Versicherungsberater/-innen (GewO 34 d 2) sind nicht berechtigt, Provisionen anzunehmen. Stattdessen müssen sie erhaltene Provisionen entweder dem Kunden zurückerstatten oder gemäß dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG § 48 c Provisionsdurchleitung) dem Prämienkonto des Kunden gutgeschrieben werden. In der Regel bevorzugen Versicherungsberater jedoch provisionsfreie Honorartarife, sofern diese verfügbar sind.
Auch Honorar-Finanzanlageberater/-innen (GewO 34 h) dürfen keinerlei Provisionen annehmen und sind gesetzlich dazu verpflichtet, sämtliche Zuwendungen umgehend und ohne Abzüge an die Anleger/-innen zurückzuerstatten. Diese Bestimmung wird vom Gesetzgeber überwacht. In der Regel nutzen die meisten Berater provisionsfreie Tranchen (Cleanshares), ETFs und Indexfonds, sofern sie verfügbar sind.
Für VDH Berater/-innen gilt zusätzlich der Kodex der Honorarberatung. Denn auch Honorarberater/-innen werden nicht überwacht, ob und wie das Honorarmodell transparent bzw. verbraucherorientiert ist. Insbesondere dann, wenn es sich beispielsweise um Honorarvermittler/-innen handelt. Eine Gebührenordnung für Honorarberater gibt es leider noch nicht. Prüfen Sie daher ob das Honorarmodell transparent und nachvollziehbar ist.
Werden die Mitglieder des VDH geprüft und wenn ja, wie?
Qualifikation, Leumund und Leitlinien
Die Berater des Verbunds Deutscher Honorarberater sind verpflichtet, die Leitlinien der Honorarberatung in Deutschland einzuhalten. Übrigens: Selbst Berater/-innen mit einer Zulassung nach 34 d Abs 2. bzw. 34 h GewO werden nicht von den Zulassungsbehörden auf ihre Qualität geprüft. Die Höhe und Angemessenheit der Honorare wird ebenfalls nicht überwacht. Werden Sie grundsätzlich skeptisch, wenn Ihnen pseudofinanzmathematische Gutachten verlegt werden, in denen Provisions- und Honorartarife verglichen werden. Meist sitzt Ihnen ein herkömmlicher Vermittler von Nettotarifen mit gut getarnten horrenden Vermittlungsgebühren gegenüber.
Außerdem überprüfen wir regelmäßig alle 12 Monate die Vertrauenswürdigkeit des Beraters durch Bonitätsauskünfte, Stichproben bei Kunden, sofern sie über uns vermittelt wurden, die Erfüllung der erforderlichen behördlichen Zulassungen, das Vorhandensein einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen Fortbildungsmaßnahmen.Die Einhaltung der Leitlinien werden durch Befragungen zur Zufriedenheit bei jährlich rund 2.000 Verbraucher/-innen überwacht.
Welche Qualifkation besitzen Berater/-innen beim VDH?
Mindestqualifikationen und Berufserfahrung
Es gibt eine Vielzahl von Qualifikationen für Finanzberater/-innen. Um Mitglied bei VDH zu werden, müssen Partner/-innen bestimmte Mindestqualifikationen nachweisen. Dazu gehört eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in Verbindung mit einem erfolgreich absolvierten öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss als "Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)". Darüber hinaus sind die Berater/-innen verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen.
Die große Mehrheit der Berater/-innen verfügt über weitreichendere Qualifikationen wie den Fachwirt für Finanzberatung (IHK) oder den weltweit anerkannten Certified Financial Planner (CFP).
Wie viel kostet ein Honorarberatung?
Die Bemessung richtet sich nach Zeit und Know how
Grundlegend werden die Kosten einer Beratung in einem kostenlosen Erstgespräch ermittelt. Eine pauschale Aussage über die Höhe des Honorars ist schwierig, da sie vom konkreten Zeitaufwand und der erforderlichen Qualifikation des Beraters abhängt. Es lässt sich jedoch als Richtwert ein Stundensatz zwischen 150 Euro und 250 Euro pro Stunde angeben. Es existiert keine gesetzlich gültige Honorarordnung.
Im Vergleich zu den üblichen Provisionen auf dem Markt sind die Honorare von Honorarberatern oft günstiger. Dies liegt daran, dass Honorarberater keine Provisionskosten einberechnen, die Vermittler für die Vermittlung von Finanzprodukten erhalten.
Wegweiser Finanzberatung
Zur Klärung ihrer Finanzfragen haben Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland die Möglichkeit, eine Vielfalt von Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Damit Sie aus dieser Vielfalt das für Sie Passende auswählen können, wurde mit der Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz der „Wegweiser-Finanzberatung“ als Beitrag zur Verbraucherorientierung erstellt.
Auf der Webseite " Wegweiser Finanzberatung " können Sie verschiedene Berater/-vermittlertypen vergleichen. Darüber hinaus erhalten Sie weitere wertvolle Informationen.
Buchtipp: Honorar statt Provision
Das Buch " Honorar statt Provision - warum sich Vertrauen in Honorarberatung auszahlt " .
Finanzberatung ist zur Vertrauenssache geworden. Viele Anleger fragen sich, welche Möglichkeiten sie noch haben, wenn eine kompetente Beratung nicht einmal mehr in der eigenen Bank möglich ist. Eine Lösung stellt die Honorarberatung dar, die produktunabhängige Beratung auf Honorarbasis. Nicht wenigen Verbrauchern unterliegen, aber immer noch dem Irrtum Finanzberatung ist kostenlos. Das Gegenteil ist der Fall. Versteckte Gebühren und Kosten in Finanzprodukten kommen den Verbraucher teuer zu stehen.