Häufig gestellte Fragen

Fragen zur Honorarberatung für Verbraucher

Häufige Fragen von Verbraucher:innen

Nachfolgend finden Sie einige Antworten auf häufig gestellte Fragen. Gerne können Sie uns auch Ihre Fragen per Email zukommen lassen. Benutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular.

 

Was ist Honorarberatung?

 

Interessenskonfliktfreie Finanzberatung

Unter dem Begriff Honorarberatung versteht man die von Produktinteressen und Produktanbietern unabhängige Beratung. Während in der traditionellen Beratung der Vermittler über den Verkauf von Finanzprodukten direkt vom Produktgeber bezahlt wird, erhält der Honorarberater die Vergütung durch ein Honorar vom Anleger / Verbraucher. Damit steht der Honorarberater als einziger echter Berater im Lager des Verbrauchers und kann vollkommen unabhängig von Verkaufsinteressen beraten.

Es geht also nicht darum möglichst ein Produkt zu verkaufen, sondern ausschließlich um die Erreichung der Wünsche und Ziele des Mandanten. Sollten Lösungen (Produkte) als sinnvoll erachtet werden und kommt es zu Empfehlungen unterstützt der Honorarberater bei der Beschaffung dieser Lösungen und wählt aus dem gesamtem Marktuniversum das beste Produkt mit den günstigsten Konditionen aus. In der Regel sind diese Lösungen provisionsfrei kalkuliert. Sind provisionsfreie Empfehlungen am Markt nicht erhältlich, erstattet der Honorarberater unverzüglich und ungemindert alle

Welche Typen von Berater:innen / Verkäufer:innen gibt es?

Makler:in
Einfirmenvertreter:in
Finanzanlagenvermittler:in
Banken
Strukturvertriebe

Provisionsberater:innen

Die traditionelle Finanzberatung in Deutschland ist provisionsbasiert. Das bedeutet, der Verbraucher sitzt einem Berater gegenüber, der nur eine Vergütung erhält, wenn ein Finanzprodukt verkauft wurde. Diese Form der Finanzberatung ist geprägt von einem Interessenkonflikt des Vermittlers – egal ob es sich dabei um einen Vermittler einer Bank oder um einen freien Finanzberater handelt. Diese provisionsbasierte Form der Finanzberatung sollte besser Produktverkauf genannt werden. Sie ist für den Verbraucher intransparent und häufig teuer. Denn die in Produkten einkalkulierten Provisionen sind meist nur im Kleingedruckten zu finden und selbst hier verklausuliert dargestellt.

Traditionelle Finanzberatung ist Produktverkauf!

Welche Typen von Berater:innen / Verkäufer:innen gibt es?

 

Honorarvermittler:innen

Eine weitere Form der Finanzberatung hat sich in den letzten Jahren durch die immer mehr im Markt auftauchenden Honorartarife herausgebildet. Honorar- oder Nettotarife sind Produktlösungen, die keine Provisionen einkalkuliert haben. Diese werden vom Vermittler:innnen oft unter dem Deckmantel der unabhängigen Honorarberatung angeboten. Für den Verbraucher ändert sich im Vergleich zum klassischen Produktverkauf auf Provisionsbasis sehr oft nichts. Das Ziel der Vermittler:innen ist es, ein Produkt in Kombination mit einer Honorarvereinbarung für die Vermittlung "zu verkaufen". Meist werden zusätzliche Vereinbarungen geschlossen, die die Finanzierung des Honorars beinhalten. Diese Form des Honorars stellt lediglich ein Surrogat zur Provision dar und ist oft bis zu 7-8 % doppelt so hoch wie bei Provisionsverträgen.

Honorarvermittlung ist Produktverkauf!

Welche Typen von Berater:innen / Verkäufer:innen gibt es?

 

Versicherungsberater:in / Honorar-Finanzanlagenberater:in

Bei der produkt- und provisionsunabhängigen Beratung stellt der/die Berater:in die Zeit und das Know-how in Rechnung – unabhängig davon, ob und welche Produkte den Mandant:innen als die beste Lösung empfohlen werden. Honorarberater:innen gelten daher als die objektivsten Ratgeber:innen, da sie vollkommen unabhängig vom Verkauf von Produkten agieren. Sollte es zu Empfehlungen für Finanzprodukte kommen, sind die Berater:innen verpflichtet, ungemindert und unverzüglich sämtliche Vergütungen von Dritten dem Kunden auszukehren / zu erstatten (siehe GewO § 34 d Abs.2 und GewO § 34 h. Die Honorarberatung ist seit 01.08.2014 gesetzlich geregelt und verankert. Einen maßgeblichen Beitrag hat dabei der Verbund Deutscher Honorarberater beigetragen. 

Der Bezeichnung "Honorarberater" ist nicht geschützt.

Die geschützten Berufsbezeichnungen lauten:
  • Honorar-Finanzanlageberater/-in (GewO § 34 h)
  • Honorar-Anlageberater/-in (Honorar-Anlageberaterregister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
  • Versicherungsberater (GewO § 34 d Abs. 2)

Gesetzlich regulierte Honorarberatung gibt es nur bei Honorar-Finanzanlageberater/-innen und Honorar-Anlageberater/-innen in der Anlageberatung sowie bei Versicherungsberater:innen.
Prüfen Sie Ihren Berater in den jeweiligen Registern der Industrie- und Handelskammern (www.vermittlerregister.org ) bzw. bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin www.bafin.de ) im Honorar-Anlageberaterregister

Dürfen Versicherungsberater:innen bzw. Honorar-Finanzanlagenberater:innen Provisionen erhalten/annehmen?

 

Provisionen und andere Interessenskonflikte sind tabu!

Versicherungsberater:innen (GewO 34 d 2) dürfen keine Provisionen annehmen. Erhaltene Provisionen müssen dem Kunden erstattet werden oder im Rahmen des Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG § 48 c Provisionsdurchleitung) durch das Versicherungsunternehmen dem Prämienkonto des Kunden gutgeschrieben werden. In der Regel verwenden Versicherungsberater jedoch, sofern verfügbar, provisionsfreie Honorartarife.

Auch Honorar-Finanzanlageberater:innen (GewO 34 h) dürfen keine Provisionen annehmen und sind gesetzlich verpflichtet alle Zuwendungen unverzüglich und ungemindert an Anleger:innen zu erstatten. Das wird durch den Gesetzgeber überwacht. In der Regel und sofern verfügbar verwendet die überwiegende Mehrzahl der Berater provisionsfreie Tranchen (Cleanshares) sowie ETFs und Indexfonds.

Für VDH Berater:innen gilt zusätzlich der Kodex der Honorarberatung. Denn auch Honorarberater:innen werden nicht überwacht, ob und wie das Honorarmodell transparent bzw. verbraucherorientiert ist. Insbesondere dann, wenn es sich beispielsweise um Honorarvermittler:innen handelt. 

Werden die Mitglieder des VDH geprüft und wenn ja, wie?

 

Qualifikation, Leumund und Leitlinien

Die Berater des Verbunds Deutscher Honorarberater verpflichten sich zur Einhaltung der Leitlinien der Honorarberatung in Deutschland. Übrigens: Auch Berater:innen mit einer Zulassung nach 34 d Abs 2. bzw. 34 h GewO werden nicht auf Ihre Qualität von den Zulassungsbehörden geprüft. Auch die Höhe und Angemessenheit der Honorare wird nicht überwacht.  

Darüber hinaus prüfen wir im Turnus von 12 Monaten regelmäßig die Zuverlässigkeit des Beraters durch Bonitätsauskünfte, Stichproben bei Mandanten sofern diese über uns vermittelt wurden, das Bestehen der benötigten behördlichen Zulassungen, dem Bestand einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen Fortbildungsmaßnahmen.

Die Einhaltung der Leitlinien wird durch Befragungen zur Zufriedenheit bei jährlich rund 2.000 Verbraucher:innen überwacht. 

Welche Qualifkation besitzen Berater:innen beim VDH?

 

Mindestqualifikationen und Berufserfahrung

Es gibt eine ganze Fülle von Qualifikationen von Finanzberater:innen. VDH-Partner:innen müssen für eine Mitgliedschaft eine Mindestqualifikation nachweisen. Zum einem ist dies eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung in Verbindung einer erfolgreich absolvierten Ausbildung zum öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss zum "Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)". Darüber hinaus sind die Berater:innen verpflichtet regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. 

Die überwiegende Mehrheit der Berater:innen verfügt über deutlich darüber hinausgehende Qualifikationen wie etwa den Fachwirt für Finanzberatung (IHK) oder dem weltweit angebotenen Certified Financial Planner (CFP). 

Wie viel kostet ein Honorarberatung?

 

Die Bemessung richtet sich nach Zeit und Know how

Grundsätzlich werden die Kosten einer Beratung in einem kostenlosen Erstgespräch ermittelt. Pauschale Aussagen über die Höhe des Honorars richten sich immer nach dem konkreten Zeitaufwand und der erforderlichen Qualifikation des Beraters. Eine pauschale Aussage ist daher kaum möglich.  

Als Richtwert kann man einen Stundensatz zwischen 150 Euro und 250 Euro pro Stunde angeben. Eine gesetzlich gültige Honorarordnung gibt es nicht. 

Ausgehend von den im Markt üblichen Provisionen kann man jedoch oft davon ausgehen, dass Honorare meist günstiger sind, als die von Vermittler:innen vereinnahmten Provisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten. Denn diese erhalten Sie von Honorarberater:innen faktisch ohne die sonst einkalkulierten Provisionskosten. 

Wegweiser Finanzberatung

Zur Klärung ihrer Finanzfragen haben Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland die Möglichkeit, eine Vielfalt von Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Damit Sie aus dieser Vielfalt das für Sie Passende auswählen können, wurde mit der Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz der „Wegweiser-Finanzberatung“ als Beitrag zur Verbraucherorientierung erstellt.

Auf der Webseite " Wegweiser Finanzberatung " können Sie verschiedene Berater/-vermittlertypen vergleichen. Darüber hinaus erhalten Sie weitere wertvolle Informationen. 

Buchtipp: Honorar statt Provision

Das Buch " Honorar statt Provision - warum sich Vertrauen in Honorarberatung auszahlt "

Finanzberatung ist zur Vertrauenssache geworden. Viele Anleger fragen sich, welche Möglichkeiten sie noch haben, wenn eine kompetente Beratung nicht einmal mehr in der eigenen Bank möglich ist. Eine Lösung stellt die Honorarberatung dar, die produktunabhängige Beratung auf Honorarbasis. Nicht wenigen Verbrauchern unterliegen, aber immer noch dem Irrtum Finanzberatung ist kostenlos. Das Gegenteil ist der Fall. Versteckte Gebühren und Kosten in Finanzprodukten kommen den Verbraucher teuer zu stehen.