Leitlinien der Honorarberatung

Der Kodex für Berater:innen

Berater:in anfordern

Verbindliche Leitlinien der Berater:innen

Honorarberatung ist eine Dienstleistung neutraler Berater...

  • bei der ausschließlich das Know-how und der Zeitaufwand unmittelbar vom Kunden vergütet werden
  • streben nach vollständiger Transparenz und der Ablehnung jeglicher offener und versteckter Vergütung durch Dritte
  • die nachhaltige Betreuung von Kunden, die in deren ausschließlichem Interesse erfolgt

Die Leitlininen für Honorarberatung sind seit dem Jahr 2005 für alle im Verbund Deutscher Honorarberater angeschlossenen Mitglieder:innen verbindlich und müssen schriftlich anerkannt werden. 

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Nachhaltige Begleitung

Berater:innen unterstützen zu jeder Zeit die Mandant:innen bei der Erreichung und Überprüfung der vereinbarten Ziele, Wünsche und Ergebnisse. 

Unabhängig von Dritten

Die Berater:innen lehnen Vergütungen durch Dritte ab und bieten zu 100% Transparenz und Neutralität. Garantiert!

Zeit & Know-how

Die Berater:innen erhalten nur eine Vergütung der Verbraucher:innen, die sich nach der bereitgestellten Zeit und des erforderlichen Know-hows bemisst. 

Die Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung folgender Beratungsstandards und Pflichten:

Empfehlungen, die auf Basis der persönlichen Umstände des jeweiligen Mandanten auf Geschäfte mit Finanzprodukten jeglicher Art bzw. den Abschluss von Versicherungsverträgen gerichtet sind dürfen nur erfolgen,
  • unter Berücksichtigung des Gebots der Transparenz hinsichtlich des Verhältnisses von Kosten und Nutzen und eventueller Kollisionen mit persönlichen Abhängigkeiten, dh:
  • Offenlegung und ungefragte Aufklärung über sämtliche Preise, Kosten und mögliche Gebührenbelastungen der offerierten Finanzprodukte oder Versicherungen sowie mögliche daraus resultierende Abhängigkeiten der Berater:in
  • Verbot der Vereinnahmung von durch Produktanbieter oder Vertriebsorganisationen gewährter Provisionen (insbesondere Vermittlungsprovisionen);Verbot der Vereinnahmungen von Kickbackzahlungen und Zuwendungen jeglicher Kunst (insbesondere Provisionsrückvergütungen, Bestandsprovisionen).
  • Verbot der Teilnahme an Incentive-Veranstaltungen von Produktanbietern und Vertriebsorganisationen
  • unter Darstellung der Auswirkung des empfohlenen Finanzproduktes in Bezug auf das Gesamtportfolio des Kunden, im Sinne einer "Kosten-Nutzen-Analyse" - soweit dies im Einzelfall möglich ist nach erfolgter Aufklärung des Mandanten über Verluste sowie Nachteile des empfohlenen Finanzproduktes mittels geigneter Beratungsdokumentation.
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100% Transparenz und Neutralität

Honorarberatung mit VDH-Berater:innen bedeutet in der Lage zu sein eigenständige Entscheidungen zu treffen