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VDH warnt vor Zusammenarbeit zwischen § 34h- Beratern und § 34f-Vermittlern

Amberg/Ursensollen, 18. Juni 2025 – Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Zulassung nach § 34h der Gewerbeordnung (GewO) müssen vollständig unabhängig arbeiten. Das bedeutet insbesondere, dass sie nicht mit Vermittlern nach § 34f GewO – etwa Maklerpools – in einer wirtschaftlichen oder...