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Lebensversicherungsreformgesetz: Es sollen auch Bestandsprovisionen offengelegt werden

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 13. Juni 2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Lebensversicherungsrechts beraten und im Kern keine Einwendungen hiergegen erhoben. Sie sehen aus Transparenzgründen lediglich die Notwendigkeit, den Anwendungsbereich der Regelungen zur Offenlegung der Provisionen der Versicherungsvermittler auszuweiten und grundsätzlich alle gewährten geldwerten Vorteile zu erfassen.

Weiterer Sargnagel für die provisionsbasierte Finanzberatung.

 

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 13. Juni 2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Lebensversicherungsrechts beraten und im Kern keine Einwendungen hiergegen erhoben. Sie sehen aus Transparenzgründen lediglich die Notwendigkeit, den Anwendungsbereich der Regelungen zur Offenlegung der Provisionen der Versicherungsvermittler auszuweiten und grundsätzlich alle gewährten geldwerten Vorteile zu erfassen. Der Bundesrat sieht ansonsten die Gefahr, dass Umgehungstatbestände zulasten der Kunden geschaffen werden. (Empfehlung des Bundesrates)

§ 61 VVG soll um einen dritten Absatz ergänzt werden. Nach Ansicht von Rechtsexperten bezieht sich die Offenlegung von Abschluss- und Bestandsprovisionen nicht nur auf Lebensversicherungen sondern enthält keine Einschränkungen auf bestimmte Sparten. 

Die Offenlegung von sämtlichen Provisionen sorgt für einen faireren Wettbewerb zwischen Honorarberatern und provisionsbasierten Vermittlern. Aus Sicht des VDH spielt die Transparenz der Vergütungen eine elementare Rolle im Wettbewerb der unterschiedlichen Beratungssysteme. "Die halbe Branche tut gerade so, als wäre Beratung auf Provisionsbasis für den Verbraucher kostenlos. Negiert wird, dass Provisionen zu erheblichen Interessenskonflikten führen und zu deutlich schlechteren Ergebnissen für Anleger und Versicherungsnehmer führen". 

Die Politik verfolgt auch mit diesem Gesetz die weitere Stärkung der Honorarberatung. Die Vielzahl der Regulierungen (MiFID, IMD, LVRG) sollte Berater zum Überdenken der Geschäftsmodelle bringen. Der Beratermarkt verändert sich in einem rasantem Tempo. 

Die Gesetzesänderung könnte schon in diesem Sommer umgesetzt werden. 

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