Honorarberatung: Mehr Gebote für Gebühren (ProContra Online)

Vor sieben Jahren wurde die Honorar-Anlageberatung gesetzlich verankert. Mit dem §34 h GewO gib es den echten Honorarberater bzw. sollte ihn geben. Nur vier Jahre später wurde die Versicherungsberatung neu geregelt. Mit dem §34 d Abs. 2 wurde die Versicherungsberatung auf Honorarbasis definiert. Der Verbund Deutscher Honorarberater forderte schon damals ein Honorar-Annahmeverbot für Makler und eine strikte Trennung der Zulassungen. Die Lobby der Provisionsindustrie hat sich durchgesetzt und das verhindert. Mit fatalen Folgen für Verbraucher:Innen.

Mittlerweile gibt es sogar "Honorarstrukturvertriebe", die sich als größte Honorarberater Deutschlands bezeichnen. Sie vermischen Verkauf und Beratung und Provision und Honorar. Und der Gesetzgeber hat bislang zugesehen. Wie lange noch, bleibt abzuwarten. Aber es tut sich was im politischen Berlin. Mittlerweile sind diese "Zustände" auch Verbraucherschützern und Politik aufgefallen.

Ein Beispiel dazu liefert ein aktuller Beitrag der Zeitschrift ProContra online. Lesen Sie hier mehr.

 

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