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VERSICHERUNGSBERATER - HONORARBERATER

Im täglichen Sprachgebrauch werden Begrifflichkeiten gerne durcheinander geworfen - ein Umstand, der gerne dazu verwendet wird um Verbraucher werblich zu locken. Grund genug, etwas aufklärend auf die Arbeit des Honorarberaters und des Versicherungsberaters einzugehen

Wie wertvoll eine neutrale unabhängige Finanzberatung gewesen wäre, erfährt  der Verbraucher leider oft genug viel zu spät – nämlich dann, wenn er feststellt, dass ihm ein Produkt verkauft wurde, das nicht zu ihm passt und im schlechtesten Fall bereits zu  schmerzlichen Verlusten bis hin zum Totalverlust geführt hat.

Grund genug für den Verbraucher, sich zu informieren, welchen Interessen sein Gesprächspartner folgt. Die wünschenswerte Transparenz in der Finanzberatung ist mitunter nicht förderlich im Absatz von Finanzdienstleistungen, so dass das  weit verbreitete Kauderwelsch hinsichtlich der zutreffenden Berufsbezeichnung gerne genutzt wird, um vom tatsächlichen Beraterstatus abzulenken.

Wer den Begriff „Versicherungsberater“ herbeigoogelt erhält sofort irreführende Anzeigen, die auf Websites locken sollen, hinter denen keine Versicherungsberater stehen sondern Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler oder Finanzvertriebe. Diese verfolgen die provisionsbasierte Beratung und somit steht die Frage im Raum, ob der Verbraucher ihren Empfehlungen wirklich vertrauen darf. Entspricht der Rat wirklich dem Nutzen des Verbrauchers oder vielleicht doch eher dem Profit des Beraters?

Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber den Begriff Versicherungsberater geschützt, um eine wirklich unabhängige, neutrale und verbraucherorientierte Beratung zu gewährleisten. Versicherungsberater sind Rechtsberater und benötigen die Gewerbeerlaubnis nach § 34 e Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO).

Diese Erlaubnis beinhaltet die Befugnis, Dritte bei der Vereinbarung,  Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall zu beraten oder gegenüber dem Versicherer außergerichtlich zu vertreten.

Per 31.03.2014 standen bundesweit lediglich 283 Versicherungsberater einer Heerschar von 240.893 gebundenen Versicherungsvertretern, Versicherungsmaklern und Versicherungsvertretern gegenüber. Hinzu kommen die Berater in den meisten Banken und Sparkassen, die den ebenfalls provisions- und zielorientierten Interessen ihrer Arbeitgeber folgen müssen und überwiegend Produktverkauf betreiben.

Gerne wird es auch mit dem Begriff Honorarberater nicht so genau genommen – ob das ab August 2014 in Kraft tretende Honoraranlageberatungsgesetz hier für mehr Klarheit im Beratungsmarkt  sorgen wird bleibt abzuwarten.

Was haben Honorarberater und Versicherungsberater gemeinsam?

Honorarberatern und Versicherungsberatern ist gemeinsam, dass sie ausschließlich dem dienen, der sie bezahlt – ihrem Mandanten oder ihrer Mandantin. Sie haben sich entweder dem freiwilligen Provisionsannahmeverbot unterworfen oder sie unterliegen dem gesetzlichen Verbot zur Entgegennahme von Provisionen oder sonstigen Vergünstigungen.

Keinerlei Provisionen oder sonstige Vergünstigungen von Dritten, also Produktanbietern, Versicherungsgesellschaften oder Kreditinstituten zu beziehen und frei zu sein von Zielvorgaben schafft die für neutrale, transparente  und faire Finanzberatung  erforderliche Grundlage. Honorarberater und Versicherungsberater haben kein finanzielles Interesse an dem Verkauf von Versicherungs- oder Finanzprodukten.

Nur in der provisionsfreien Finanzberatung darf sich der Verbraucher sicher sein, von eigenen Interessen des Beraters unbeeinflusste Empfehlungen zu erhalten.

Versicherungsberatung, Finanzanlageberatung und Finanzplanung sind nicht kostenlos zu haben
– weder in der provisions- noch in der honorarbasierten Finanzberatung.  Auch die angeblich kostenlose Beratung in Banken und Sparkassen gibt es nicht – denn letztlich zahlt derjenige für die Beratung, der irgendwelche Produkte kauft.

Die unabhängige Anlageberatung und interessenfreie Versicherungsberatung, sinnvoller Weise eingebunden in eine ganzheitliche Finanzberatung die alle finanziellen Belange, Wünsche und Ziele berücksichtigt,  sind für den Verbraucher von unschätzbarem Wert.

Der Verbraucher ist am Zug – er sollte sich rechtzeitig darüber informieren, wem er seine finanziellen Belange anvertrauen möchte. Dazu gehört es, sich auch darüber im Klaren zu sein, welche Interessen sein „Berater“ verfolgt. Geht es ihm nur um den Produktverkauf oder um seine Anliegen?

geschrieben von VDH Redaktion

Der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) ist Pionier für die unabhängige und provisionsfreie Finanzberatung in Deutschland. Er hat die Honorarberatung in den letzten 22 Jahren maßgeblich etabliert.

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