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Unternehmervollmacht - Notfallplan

Auch Selbstständige und Firmeninhaber können durch Unfall oder Krankheit in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt werden oder diese ganz verlieren. Eine Unternehmervollmacht in Verbindung mit einem Notfallplan, welcher auf Ihre individuelle Situation abgestimmt ist, regelt zumindest die ordentliche Weiterführung des Betriebs. Außerdem erhöht eine detaillierte Notfallplanung die Bonität Ihres Unternehmens, da Banken eine detaillierte Notfallplanung als zusätzliche Sicherheit bewerten.

Was passiert im Ernstfall ohne Unternehmervollmacht?

Ein Unfall oder eine Krankheit kann unter Umständen zum Verlust der Geschäftsfähigkeit führen. Liegt in diesem Fall keine Unternehmervollmacht vor, setzt das zuständige Amtsgericht einen Betreuer ein. Diese Entscheidungen bringen oft verheerende Folgen für den Betrieb mit sich, weil den Betreuern meist die Fähigkeit und die Zeit zur Unternehmensleitung fehlen. 

Die fehlende Vollmacht und ein nicht existierender Notfallplan geben Familienangehörigen keine Möglichkeit zur Mithilfe. Im Ergebnis führt die unqualifizierte Betreuung des Unternehmens zu wirtschaftliche Einbußen, in extremen Fällen kann eine nicht ausgestellte Unternehmervollmacht in Insolvenz resultieren. 

Die Absicherung des eigenen Geschäfts ist unverzichtbar

Wenn Privatleute krank werden oder einen Unfall erleiden, sichert eine Patientenverfügung in Begleitung von rechtskonformen Vollmachten die Selbstbestimmung auch in Betreuungsfällen. Für Firmeninhaber werden darüber hinaus die Unternehmervollmacht und ein Notfallplan empfohlen, denn dadurch wird der Fortbestand des Geschäfts abgesichert. Die Vollmacht sollte vorzugsweise bei einem Notar erstellt werden, die Juristen wissen genau, welchen Wortlaut die Dokumente haben sollten und was darin unbedingt enthalten sein muss. Allerdings bedeutet ein rechtskonformer Inhalt noch nicht, das im Ernstfall auch wirklich alles so weiterläuft, wie Sie es sich vorstellen. Gerade in mittelständischen Betrieben muss die individuelle Lebenssituation des Unternehmers genau betrachtet und die Auswirkungen einzelner Verfügungen besprochen werden. Dazu benötigt es umfangreicher Erfahrungen im Bereich der Unternehmensführung und privaten Absicherung.

Unternehmervollmacht und Notfallplan gehören zusammen

Zunächst müssen die Bereiche betrachtet werden, die in die Zuständigkeit des Unternehmers fallen. Dann muss eine Person gefunden werden, die diese Tätigkeiten im Ernstfall weiterführen kann. Auf diese Person sollte die Vollmacht ausgestellt sein. Durch einen Notfallplan können die Aufgaben teilweise auf befähigte Mitarbeiter übertragen werden. Dabei sollte die Bankvollmacht auf den Inhaber der Unternehmervollmacht ausgestellt sein. Wichtige Kennwörter sollten hinterlegt und ihr Aufbewahrungsort im Notfallplan festgehalten werden. 

Ein Notfallplan in größeren Unternehmen sollte auch festlegen, welche Aufgaben den Beiräten zukommen. Es muss genau aufgeführt werden, welche Beiräte aufgrund ihrer Eigenschaften in den Notfallplan einbezogen werden. Darüber hinaus sollte exakt definiert werden, wie der Beirat dem Unternehmen im Ernstfall beistehen kann.

Ein weitverbreiteter Irrtum

Ohne Unternehmervollmacht wird das Vertretungsrecht im Ernstfall nicht automatisch auf den Ehepartner übertragen - dieser Annahme geben sich jedoch viele Unternehmer hin. Klassische Betreuungsfallen können selbst dann entstehen, wenn der Partner von den Behörden als Vertreter eingesetzt wird.

Die wenigsten Firmeninhaber beschäftigen sich gerne mit Unternehmervollmacht und Notfallplan. Obgleich die Thematik für jeden Einzelnen sehr wichtig ist, halten es die Unternehmer damit ähnlich wie die meisten Privatpersonen. Sie verweigern sich den unangenehmen Seiten des Lebens und unterschätzen die Notwendigkeit von Unternehmervollmacht und Notfallplan vollkommen.

Idealerweise besprechen Sie die einzelnen, firmenspezifischen und auf Ihre persönliche Situation bezogen Punkte mit einem erfahrenen Berater, welcher sich in den Welten der Finanzen ebenso auskennt wie bei den betrieblichen Belangen. Denn dieser nimmt sich die Zeit, individuelle Lösungen gemeinsam mit Ihnen zu erarbeiten, welche dann vom Notar rechtskonform formuliert werden und im Ernstfall den Fortbestand Ihres Unternehmens und Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen bedeuten.

geschrieben von VDH Redaktion

Der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) ist Pionier für die unabhängige und provisionsfreie Finanzberatung in Deutschland. Er hat die Honorarberatung in den letzten 22 Jahren maßgeblich etabliert.

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