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Honorarberatung: Schießt sich die Branche selbst ins Knie?

Seit 01.08.2014 ist das neue Gesetz zur Förderung der Honoraranlageberatung in Kraft. Nach den ersten Wochen lohnt sich ein Blick auf die Entwicklung der Branche. Mit Argus-Augen blickten Medienvertreter und Marktteilnehmer am frühen Morgen des 01.August in das Register der BaFin, um zu sehen, wer dort registriert ist. Bis heute haben sich neun Unternehmen als Honorar-Anlageberater eintragen lassen.

Begriffsakrobatik mit der Honorarberatung

Seit 01.08.2014 ist das neue Gesetz zur Förderung der Honoraranlageberatung in Kraft. Nach den ersten Wochen lohnt sich ein Blick auf die Entwicklung der Branche. Mit Argus-Augen blickten Medienvertreter und Marktteilnehmer am frühen Morgen des 01.August in das Register der BaFin, um zu sehen, wer dort registriert ist. Bis heute haben sich neun Unternehmen als Honorar-Anlageberater eintragen lassen. Nimmt man die Luxemburger Haftungsdachmarke „HonorarberaterVDH" (Lux) des VDH in Kooperation mit Baumann % Partners  mit hinzu, sind nach aktuell bekannten Zahlen zehn Unternehmen als Honorar-Anlageberater registriert. Das sagt allerdings noch nichts über die dahinter stehenden Beraterzahlen aus, denn nur das Institut selbst ist registriert. Daneben gibt es noch die nach der Gewerbeordnung 34h registrierten Berater. Verlässliche Zahlen zu den Registrierungen sind bislang nicht bekannt. Nach einer Umfrage des VDH vor Inkrafttreten des Gesetzes dürften allerdings kaum mehr als 300 - 400 Berater eine Registrierung beantragt haben oder noch beantragen. Viele IHKs waren allerdings auch zum 1.08. nicht vorbereitet und konnten die erforderlichen Unterlagen nicht zu Verfügung stellen. Und genau hier wird der Sinn bzw. Unsinn des Gesetzes zur „Förderung" der Honorarberatung ad absurdum geführt.

Es ist nach wie vor möglich unter dem §34f der Gewerbeordnung Kunden gegen Honorar zu beraten. Allerdings dürfen sich diese Berater nicht Honorarberater nennen. Und noch nicht einmal das ist zu 100% beantwortet und geklärt. Recherchiert man im Internet nach Honorarberatung bzw. Honorarberater, so findet man Dutzende vormals als Honorarberater auftretende Unternehmen, die sich kreativ umbenannt haben. Die Bezeichnungen reichen von „Vermögensberater auf Honorarbasis, Finanzberater auf Honorarbasis, Berater gegen Honorar, Finanzoptimierung auf Honorarbasis bis hin zu Honorarvermögensberater". Verbraucher stehen einem Begriffswirrwarr gegenüber, welches noch nicht einmal mehr von Experten mehr unterschieden werden kann. Es geht also fleißig weiter wie bisher. Der Flickenteppich der Regulierer macht es möglich.

Überblick:

Regulierung in der Gewerbeordnung:

 

  • §34d Versicherungsmakler - sowohl Honorar als auch Provisionen möglich
  • §34e Versicherungsberater - nur gegen Honorar im Bereich der Versicherungsberatung tätig
  • §34f - Finanzanlagenvermittler - sowohl Provision als auch Honorar möglich
  • §34h - Honorar-Finanzanlagenberater - nur auf Honorarbasis möglich

 

Die Paragraphen 34f und 34h unterteilen sich dann jeweils nochmals in drei unterschiedliche Produktkategorien, zu denen beraten werden darf.

Regulierung im Kreditwesengesetz

Daneben stehen die nach dem Kreditwesengesetz regulierten Institute, welche über sämtliche Finanzinstrumente beraten dürfen. Also anders als die in der Gewerbeordnung registrierten Vermittler / Berater nicht nur zu Investmentfonds und Geschlossenen Fonds, sondern auch zu Aktien, Zertifikaten oder etwa Anleihen. Diese Institute können durch eine organisatorische, funktionale und personelle Trennung sowohl auf Provisionsbasis als auch auf Honorarbasis tätig sein. Aktuell haben neun Institute auch die Honorar-Anlageberatung registriert. Selbst hier gibt es nochmals Unterschiede in den Befugnissen. Es gibt Institute mit der Erlaubnis zur Finanzportfolio-Verwaltung als auch solche die nur die Anlage- und Abschlussvermittlung erbringen können.

Mal im Ernst, brauchen Verbraucher erst einmal ein Handbuch, um zu verstehen welcher Berater ihnen gerade mit welcher Erlaubnis und mit welchem Vergütungsmodell gegenüber sitzt? Zu allem Übel treiben einige „Berater auf Honorarbasis" das Spiel noch auf die Spitze. Sie suggerieren Ihren Kunden als „Honorarberater" tätig zu sein, sind aber entweder zu wenig selbstbewusst, mutig genug oder täuschen bewusst einen Status vor, um das Vertrauen, welches in die Honorarberatung gesetzt wird für ihre Geschäftsmodelle zu missbrauchen.

Damit schadet man all den echten Honorarberatern, die sich klar zu ihrem Status als Honorar-Anlageberater oder Honorar-Finanzanlageberater bekennen und sich anders als die „Mogelpackungen des Marktes" und dem  Kodex der echten Honorarberatung und  auch den entsprechenden gesetzlichen Anforderungen unterwerfen. Solange die Türe für „Begriffsakrobatiker"  offen steht und der Gesetzgeber keine klare Definition schafft, wird Stück für Stück das Label der Honorarberatung geschwächt. Es ist daher dringend notwendig klare Regelungen zu schaffen. Dazu zählt, dass Finanzanlagenvermittler ausschließlich auf Provisionsbasis tätig sein dürfen, Honorar-Finanzanlagenberater, wie schon gesetzlich normiert, nur auf Honorarbasis. Zusätzlich muss für  Bereich Versicherungen und Finanzierung für Honorarberater geregelt werden.

Stellt sich die Frage: Warum bezeichnen und registrieren sich Berater nicht als das, was Sie einem Anleger vorgaukeln zu sein? In den letzten 50 Jahren haben es die Strukturvertriebe vorgemacht, wie man mit schönen Namensgebungen Qualifikation und Qualität suggeriert, die in der Regel nicht vorhanden war.

Honorarberatung steht für Transparenz, Ehrlichkeit und Vertrauen. Die vorliegenden Fälle zeigen, dass es leider auch unter den Honorarberater in Deutschland Exemplare gibt, die es damit nicht immer so ernst nehmen.

Warum man vor der Registrierung zum Honorarberater keine Angst haben muss, warum man mit diesem ehrlichen Etikett erfolgreich ist und wie man es richtig einführt, diskutieren wir mit Beratern aus beiden Welten am 09.Oktober 2014 in Frankfurt bei der Honorarberater-Konferenz. (www.honorarberater-konferenz.de)

 

geschrieben von VDH Redaktion

Der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) ist Pionier für die unabhängige und provisionsfreie Finanzberatung in Deutschland. Er hat die Honorarberatung in den letzten 22 Jahren maßgeblich etabliert.

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