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Die Farce der "Honorarberater-Dienstleister" – Ein Zirkus der Widersprüche
29.11.2024
Honorarberatung steht für Transparenz, Unabhängigkeit und Beratung im alleinigen Interesse des Kunden – zumindest in der Theorie. In der Praxis jedoch entpuppt sich der Begriff für einige sogenannte "Dienstleister" als leere Worthülse, die so viel Substanz hat wie ein Soufflé nach einem Erdbeben. Der Finanzberatungsmarkt gleicht einer Bühne, auf der Schein und Sein so kunstvoll vermischt werden, dass selbst Shakespeare applaudieren würde. Willkommen in der Welt der "Honorarberater-Dienstleister", wo "Unabhängigkeit" oft nur eine geschickt inszenierte Illusion ist, die Houdini vor Neid erblassen ließe.
Eine skurrile Doppelrolle und absurde Zulassungen
Stellen Sie sich einen Koch vor, der stolz behauptet, nur vegane Gerichte anzubieten, während er hinter den Kulissen Fleischgerichte verkauft. So agieren viele selbsternannte "Partner" von Honorarberatern. Sie sind als Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO) oder Versicherungsmakler (§ 34 d Abs. 1 GewO) registriert – Kategorien, deren Geschäftsmodell auf Provisionen und Produktverkäufen basiert. Dennoch behaupten sie, unabhängige Beratung zu unterstützen. Wie passt das zusammen?
Es ist, als würde ein Feuerwehrmann nebenbei Feuerwerkskörper verkaufen und dann behaupten, er kämpfe für Brandschutz
Wäre es nicht naheliegend, dass Dienstleister, die Honorarberater unterstützen, selbst eine Zulassung nach § 34 h GewO (Honorar-Finanzanlagenberater) oder § 34 d Abs. 2 GewO (Versicherungsberater) besitzen?
Warum hat kein einziger dieser Dienstleister für Honorarberater eine solche Zulassung? Und warum halten sie stattdessen an Modellen fest, die Provisionen und Interessenkonflikte fördern?
Diese Fragen bleiben unbeantwortet, während Verbraucher und Berater oft im Dunkeln tappen.
Ein Spannungsfeld zwischen Provisions- und Honorarberatung
Diese Anbieter versprechen Transparenz, jonglieren aber zwischen Provisionen und Honoraren wie ein Zirkusartist mit brennenden Fackeln. Ist es nicht köstlich absurd, dass ein "Honorarberater-Dienstleister" eine Lizenz hat, die so provisionslastig ist wie ein Kuchenbuffet auf einer Hochzeit? Wie erklärt ein solcher Anbieter seinen Kunden, dass er unabhängig sei, während er gleichzeitig Provisionen einsackt oder Modelle wie die Honorarvermittlung fördert? Kann ein solches Modell überhaupt ohne erhebliche Interessenkonflikte funktionieren? Diese Diskrepanz ist so glaubwürdig wie ein Einhorn im Streichelzoo und stellt die gesamte Branche auf den Prüfstand.
Der Verbund Deutscher Honorarberater: Ein Beispiel für echte Unabhängigkeit
Im Gegensatz zu diesem widersprüchlichen Verhalten steht der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) für Transparenz und Integrität. Mit Zulassungen als Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34 h GewO) und Versicherungsberater (§ 34 d Abs. 2 GewO) zeigt der VDH, wie echte Unabhängigkeit funktioniert. Hier fließt kein Cent an Provisionen, und alle Honorare werden direkt zwischen Berater und Kunde abgewickelt. Dies ist nicht nur gesetzlich sauber, sondern auch moralisch einwandfrei.
Während andere "Dienstleister" die Grenzen zwischen Provisions- und Honorarberatung bewusst verwischen, setzt der VDH klare Standards. Diese Klarheit schafft Vertrauen bei Verbrauchern und Beratern und setzt ein Zeichen für die Zukunft der Branche.
Produktbasare statt echter Beratung
Viele "Honorarberater-Dienstleister" sind im Grunde nichts anderes als schillernde Produktbasare – kein Wunder, schließlich gehören sie oft zu Produktanbieter-Gesellschaften. Unter dem schicken Mantel der Honorarberatung werden Finanzprodukte feilgeboten, die Berater wie heiße Kartoffeln an Kunden weiterreichen sollen. Unabhängige Beratung? Eher ein cleveres Marketing für provisionsbasierte Modelle. Besonders ins Auge stechen "Joint Ventures" mit Produktanbietern, die die Richtung dieser "Dienstleister" so fest im Griff haben wie ein Dirigent sein Orchester. Das Ziel? Nicht etwa die Honorarberatung zu fördern, sondern den Produktabsatz auf Hochtouren zu bringen. Wer da an Interessenkonflikte denkt, ist wohl ein Schelm!
Die Politik ist gefragt
Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber klare Regeln schafft. Unternehmen, die als Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO) oder Versicherungsmakler (§ 34 d Abs. 1 GewO) registriert sind, sollten nicht gleichzeitig als Dienstleister für Honorarberater auftreten dürfen. Eine klare rechtliche Trennung würde verhindern, dass der Begriff "Honorarberatung" weiter verwässert wird. Warum fehlt diese Trennung bisher? Und warum bleibt der Gesetzgeber angesichts dieser offensichtlichen Konflikte untätig?
Berater müssen Verantwortung übernehmen
Auch Berater selbst stehen in der Pflicht. Wer sich an solchen Modellen beteiligt, behindert den Fortschritt der Honorarberatung und riskiert, das Vertrauen der Kunden zu verlieren. Ist es nicht an der Zeit, sich von solchen Strukturen zu distanzieren und stattdessen auf echte Unabhängigkeit zu setzen?
Verbraucher verdienen Klarheit. Sie sollten auf einen Blick erkennen können, ob sie es mit einem unabhängigen Honorarberater oder einem Vermittler in Verkleidung zu tun haben. Alles andere ist eine Mogelpackung, die der gesamten Branche schadet.
Schluss mit der Illusion
Die Finanzbranche braucht keine Illusionisten, sondern klare Verhältnisse. Es ist an der Zeit, den Vorhang zu lüften und das Spiel mit der vermeintlichen Unabhängigkeit zu beenden. Der Verbund Deutscher Honorarberater zeigt, dass es anders geht: transparent, konfliktfrei und im Interesse des Kunden.
Die Wahl liegt bei jedem einzelnen Berater. Doch eines ist sicher: Die Zeit der Ausreden ist vorbei. Wer die Zukunft der Honorarberatung aktiv gestalten will, muss sich für echte Werte entscheiden.
Sie möchten echter Honorarberater werden? Hier direkt Kontakt aufnehmen.
Themen Unabhänngigkeit Dienstleister
geschrieben von Dieter Rauch
Dieter Rauch ist Gründer und Geschäftsführer des VDH. Seit 34 Jahren ist er in der Finanzbranche tätig. Seit 1992 hat er sich der Honorarberatung verschrieben. Er besitzt verschiedene Qualifikationen u.a. zum Finanzwirt (bbw), Fachwirt für Finanzberatung, Masterconsultant in Finance (MFC) sowie zum Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK). Zusätzliche Ausbildungen (Certified Fee Based Financial Advisor) hat er an der Steinbeis Hochschule in Berlin erfolgreich abgeschlossen. Seit 2017 ist er Zertifizierter Berater für Indexprodukte (IFH). Im Zeitraum 1992 bis 2000 hat er erfolgreich einen Honorarberater-Betrieb mit über 1.000 Mandanten aufgebaut. Im Jahr 2000 gründete er den Verbund Deutscher Honorarberater in Frankfurt und baute sowohl Produkte im Versicherungswesen, als auch die erste Fondsplattform für Honorarberater auf. Rauch gilt als Pionier für Honorarberatung in Deutschland.