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Schönwetter-Redner: Wie Provisionsschützer tarnen und täuschen

Person speaking in loudspeaker concept-1Michael A. Heinz, der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V., hat auf einen Artikel der Wirtschaftswoche reagiert und festgestellt, dass er falsch zitiert wurde. In einem Leserbrief reagierte er darauf. Schönreden statt Fakten - so lautet unser Fazit. 

Zusammenfassung des Leserbriefs von BVK Präsident Michael Heinz:


In seiner Reaktion auf einen Artikel der Wirtschaftswoche betont der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V., Michael A. Heinz, dass die Honorarberatung den Status der Versicherungsmakler in Deutschland nicht beeinflusst. Er stellt klar, dass die Annahme von Courtagezahlungen nach dem nationalen Rechtsverständnis nicht als Abhängigkeit gewertet wird und dass Versicherungsmakler weiterhin von Unternehmen eine solche erhalten können. Jedoch weist er darauf hin, dass gemäß der EU-Kleinanlegerstrategie Versicherungsmakler, die unabhängige Beratung anbieten, keine Courtagen annehmen dürfen. Diese Klarstellung zeigt deutlich, dass die meisten Makler keine unabhängige Beratung anbieten. Diese Tatsache wird jedoch in der Reaktion des BVK Präsidenten verschleiert.

Widerspruch des Leserbriefes:

Der Leserbrief des BVK Präsidenten enthält einen Widerspruch in sich. Einerseits betont er, dass der Status der Versicherungsmakler in Deutschland durch die Honorarberatung nicht betroffen sei. Andererseits gibt er zu, dass gemäß der EU-Kleinanlegerstrategie Versicherungsmakler, die unabhängig agieren möchten, keine Courtagen annehmen dürfen. Was denn nun? 

Es ist wichtig, den Widerspruch in diesem Leserbrief zu erkennen und zu analysieren. Der BVK Präsident behauptet einerseits, dass der Status der Versicherungsmakler unverändert bleibt, während er andererseits einräumt, dass Versicherungsmakler, die als unabhängige Berater auftreten möchten, keine Provisionen oder Courtagen annehmen dürfen. Entspricht das nicht genau dem, was Versicherungsberater im Unterschied zu Maklern in Reinform tun?

Dieser Widerspruch deutet darauf hin, dass der BVK Präsident versucht, die Bedeutung der Honorarberatung herunterzuspielen und gleichzeitig die Interessen der provisionsbasierten Versicherungsbranche zu schützen. Es wird versucht, den Eindruck zu erwecken, dass die Unabhängigkeit der Versicherungsmakler nicht beeinträchtigt wird, obwohl die Annahme von Provisionen tatsächlich eingeschränkt wird, wenn sie als unabhängige Berater auftreten möchten.

Warum sich verstecken, wenn man einfach Versicherungsberater werden kann? Unabhängigkeit ist kein Spiel, sondern eine bewusste Entscheidung.

Diese Täuschung ist wichtig zu erkennen, da sie die Argumentation zugunsten der Honorarberatung stärkt. Es ist entscheidend, dass Verbraucher transparente Informationen erhalten und die Unterschiede zwischen provisionsbasierter Produktvermittlung (auch Honorarvermittlung als Surrogat) und Honorarberatung verstehen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

geschrieben von Dieter Rauch

Dieter Rauch ist Gründer und Geschäftsführer des VDH. Seit 34 Jahren ist er in der Finanzbranche tätig. Seit 1992 hat er sich der Honorarberatung verschrieben. Er besitzt verschiedene Qualifikationen u.a. zum Finanzwirt (bbw), Fachwirt für Finanzberatung, Masterconsultant in Finance (MFC) sowie zum Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK). Zusätzliche Ausbildungen (Certified Fee Based Financial Advisor) hat er an der Steinbeis Hochschule in Berlin erfolgreich abgeschlossen. Seit 2017 ist er Zertifizierter Berater für Indexprodukte (IFH). Im Zeitraum 1992 bis 2000 hat er erfolgreich einen Honorarberater-Betrieb mit über 1.000 Mandanten aufgebaut. Im Jahr 2000 gründete er den Verbund Deutscher Honorarberater in Frankfurt und baute sowohl Produkte im Versicherungswesen, als auch die erste Fondsplattform für Honorarberater auf. Rauch gilt als Pionier für Honorarberatung in Deutschland.

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