Honorarberatung: 25 Jahre VDH und die Rückbesinnung auf Werte
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VDH Redaktion
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01.06.23 15:28
In einem kürzlich im Magazin Pro und Contra Online erschienenen Artikel (Autor Florian Burghardt) mit dem Titel Schattenseiten der Honorarberatung wurde eine brisante Diskussion über das EU-weite Provisionsverbot für Geldanlage- und Altersvorsorgeprodukte aufgegriffen. Diese Debatte hat viele Vermittler dazu veranlasst, ihre bisherige Geschäftspraxis zu hinterfragen und über alternative Modelle nachzudenken. Insbesondere die Frage, ob die Provisionsvermittlung weiterhin zukunftsfähig ist oder ob ein Wechsel in die Honorarberatung langfristig die bessere Option darstellt, steht dabei im Fokus.
Unser Geschäftsführer, Dieter Rauch, hat in dem Artikel seine Einschätzung zu dieser Thematik gegeben. Als geschäftsführender Gesellschafter des Verbunds Deutscher Honorarberater (VDH) bringt er umfangreiche Erfahrung und Expertise in die Diskussion ein. Laut Rauch haben bereits einige Vermittler wie z.B, der dort erwähnte VDH-Partner Christian Krumbachner die Entscheidung zugunsten der Honorarberatung getroffen, da sie sich von der Rolle des reinen "Produktverkäufers" distanzieren und ein ethisches Handeln in den Vordergrund stellen möchten.
Für Vermittler, die bereits als Versicherungsmakler (§34d I GewO) oder Finanzanlagenvermittler (§34f GewO) tätig sind, scheint der Wechsel zur Honorarberatung auf den ersten Blick unkompliziert zu sein. Schließlich verfügen sie bereits über die erforderliche Qualifikation, und es ist lediglich eine Änderung des Status im Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern erforderlich. Hierbei gilt es jedoch einige Fallstricke zu beachten.
Laut Dieter Rauch gestaltet sich der Prozess im Versicherungsbereich etwas komplexer. Er berichtet von Fällen, in denen frisch gebackene Berater nach dem Wechsel vermehrt Kündigungen von Versicherern erhalten haben. Diese beziehen sich darauf, dass die neue Eintragung als Versicherungsberater nicht ausreichend dokumentiert sei. Rauch kritisiert, dass die Industrie- und Handelskammer (IHK) lediglich über den Wegfall der bisherigen Registrierung über die Löschliste informiert, jedoch nicht über die neue Eintragung als Versicherungsberater.
Allerdings betont die deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) auf procontra-Nachfrage, dass bisher keine Probleme in diesem Zusammenhang bekannt seien. Petra Blum, Pressesprecherin des DIHK, erklärt, dass Löschungen der Maklertätigkeit in einer zugänglichen Löschliste erfasst werden, auf die Versicherer regelmäßig zugreifen. Ummeldungen vom Vermittler zum Berater erscheinen hingegen nicht auf dieser Liste, da dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und somit unzulässig wäre. Die DIHK sieht die Verantwortung in der Informationsweitergabe an die Vertragspartner beim jeweiligen Berater selbst.
Der Wechsel zur Honorarberatung bietet Vermittlern zweifellos neue Chancen, aber es ist unerlässlich, die möglichen Hürden und Fallstricke zu beachten. Eine genaue Planung sowie eine transparente Kommunikation mit den Vertragspartnern sind entscheidende Faktoren für einen erfolgreichen Übergang. Der Austausch mit Experten wie Dieter Rauch und die Zusammenarbeit mit professionellen Plattformen wie dem Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) können dabei wertvolle Unterstützung bieten. Der VDH bietet zudem gerade für Einsteiger im Rahmen der Basis-Mitgliedschaft ein Coaching bei der Umstellung sowie beim Einstieg an. Dazu stellt er auch alle erforderlichen Schriftstücke wie z.B. Anschreiben an Versicherungsunternehmen zur Verfügung.
Die Diskussion über die Provisionsvermittlung und die Honorarberatung ist ein spannendes und kontroverses Thema, das Vermittler in der Finanzbranche bewegt. In unserem Blog halten wir Sie über aktuelle Entwicklungen und Meinungen auf dem Laufenden. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen oder sich über unsere Dienstleistungen informieren möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Quelle: "Die Schattenseiten der Honorarberatung", Pro und Contra Online,30.05.2023, Link zum Artikel
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