Honorarberatung vs. Servicegebühren: Echte Unabhängigkeit braucht ein sauberes Modell
Ein Expertenbeitrag für alle, die Beratung nicht verkaufen – sondern gestalten.
Die Bafin und der DIHK haben mit ihren Antworten auf die Fragen des VersicherungsJournals zur Anwendung des neuen Rechts in Sachen Provisionsabgabeverbot Stellung bezogen. Demnach gilt die Ausnahme, „soweit die Sondervergütung zur dauerhaften Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung des vermittelten Vertrags verwendet wird“, nur innerhalb des Versicherungsvertrags. Die Bußgeld-Vorschriften bei Verstößen treten aber erst im nächsten Jahr in Kraft.
Ein Expertenbeitrag für alle, die Beratung nicht verkaufen – sondern gestalten.
Finanzplanung statt Fondsjonglage: Worauf es wirklich ankommt Der Einstieg oder Umstieg in die Honorarberatung bringt viele Berater in ein Dilemma:...
Warum dieser Beitrag? Seit der Klarstellung durch zahlreiche IHKs, renommierte juristische Kommentare und unabhängige Gutachten ist...