Versicherungsjournal: So wird das Provisionsabgabeverbot überwacht

Die Bafin und der DIHK haben mit ihren Antworten auf die Fragen des VersicherungsJournals zur Anwendung des neuen Rechts in Sachen Provisionsabgabeverbot Stellung bezogen. Demnach gilt die Ausnahme, „soweit die Sondervergütung zur dauerhaften Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung des vermittelten Vertrags verwendet wird“, nur innerhalb des Versicherungsvertrags. Die Bußgeld-Vorschriften bei Verstößen treten aber erst im nächsten Jahr in Kraft.

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