Versicherungsjournal: So wird das Provisionsabgabeverbot überwacht

Die Bafin und der DIHK haben mit ihren Antworten auf die Fragen des VersicherungsJournals zur Anwendung des neuen Rechts in Sachen Provisionsabgabeverbot Stellung bezogen. Demnach gilt die Ausnahme, „soweit die Sondervergütung zur dauerhaften Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung des vermittelten Vertrags verwendet wird“, nur innerhalb des Versicherungsvertrags. Die Bußgeld-Vorschriften bei Verstößen treten aber erst im nächsten Jahr in Kraft.

zum Artikel im Versicherungsjournal

Honorarberatung: 25 Jahre VDH und die Rückbesinnung auf Werte

Honorarberatung: 25 Jahre VDH und die Rückbesinnung auf Werte

Vor 33 Jahren habe ich mich von der Provisionswelt verabschiedet. Im Dezember feiern wir 25 Jahre VDH – und erinnern daran, dass Honorarberatung mehr...

Read More
Selbst ist der Anleger? Warum ETF-Wissen allein nicht reicht

Selbst ist der Anleger? Warum ETF-Wissen allein nicht reicht

Viele Anleger glauben, sie könnten mit ein bisschen ETF-Wissen ihre Geldanlage selbst in die Hand nehmen. Doch Studien zeigen: Ohne Strategie,...

Read More
Bundesverband unabhängiger Honorarberater e.V. erneut auf Warnliste von Stiftung Warentest „Finanztest“

Bundesverband unabhängiger Honorarberater e.V. erneut auf Warnliste von Stiftung Warentest „Finanztest“

Die Stiftung Warentest warnt erneut vor dem Bundesverband unabhängiger Honorarberater e.V. – wegen Intransparenz und möglicher Interessenkonflikte....

Read More