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Provision ole, Unabhängigkeit ade

Das in jüngster Vergangenheit zum Teil heftig diskutierte Provisionsverbot scheint vom Tisch zu sein. Das ist die gute Nachricht für Vermittler von Finanzprodukten. Stellt sich die Frage: Was ist eigentlich im Kern der Unterschied zwischen einem "Gott sei Dank" nicht beschlossenen Provisionsverbot und einem Verbot der Annahme von Zuwendungen und Provisionen für unabhängige Vermittler?

Sieg der Vernunft oder empfindliche Niederlage der Provisionslobby

Das in jüngster Vergangenheit zum Teil heftig diskutierte Provisionsverbot scheint vom Tisch zu sein. Das ist die gute Nachricht für Vermittler von Finanzprodukten.

Stellt sich die Frage: Was ist eigentlich im Kern der Unterschied zwischen einem "Gott sei Dank" nicht beschlossenen Provisionsverbot und einem Verbot der Annahme von Zuwendungen und Provisionen für unabhängige Vermittler? Die Antwort darauf ist die schlechte Nachricht. 

Unterscheidung zwischen abhängiger und unabhängiger Finanzberatung
Michael Barnier hat in seiner ersten Stellungnahme über die Einigung der Trilog-Parteien berichtet. Künftig soll klar zwischen unabhängiger und abhängiger Beratung unterschieden werden. Dahinter versteckt sich die Idee, dass künftig Provisionen nur noch von abhängigen Vermittlern angenommen werden dürfen. Wer sich explizit bei seinem Kunden als unabhängig bezeichnet, wird künftig seine Vergütung nicht mehr von Produktgebern erhalten können.  

Honoraranlageberatergesetz in Deutschland
Das in Deutschland unabhängig von der MiFID II - Richtlinie im August 2014 in Kraft tretende Gesetz zur Honoraranlageberatung schreibt für Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlageberater die ungeminderte Durchleitung von Provisionen, sollte es kein Nettoprodukt für die empfohlene Lösung geben, vor. Mit der jetzt in Brüssel gefundenen Einigung der Trilog-Parteien ist davon auszugehen, dass hier  das gleiche Prinzip wie beim Honoraranlageberatergesetz angewandt wird. 

Empfindliche Niederlage für Provisionslobby
Unabhängige Berater dürfen Produkte mit darin enthaltenen Provisionen zwar vermitteln, aber Vergütungen Dritter nicht behalten und müssen diese unverzüglich an den Anleger weiterreichen. Unabhängige Finanzberater werden künftig ihre Dienstleistungen gegen ein transparentes und fair mit dem Anleger vereinbarten Honorar erbringen. Die Lobby der Provisionsbefürworter hat damit eine empfindliche Niederlage erlitten: Das Siegel der Unabhängigkeit ist jetzt abhanden gekommen

Provision ole, Unabhängigkeit ade!    

 

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