Weihnachten, Dankbarkeit und 25 Jahre Honorarberatung in Deutschland | 25 Jahre VDH
Die Weihnachtszeit ist eine besondere Zeit – eine Zeit der Rückschau, der Dankbarkeit und der Zuversicht. Ein weiteres Jahr liegt hinter uns,...
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VDH Redaktion
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05.10.17 00:00
Die Berliner Kanzlei GPC sorgt aktuell für Verunsicherung bei Versicherungsberatern. Die Anwälte meldeten, dass durch die Umsetzung der IDD seit Juli 2017 kein Versicherungsberater mehr existiere. Zumindest bis zum Februar sei dies so. Auch die VSH-Versicherung sei aktuell nicht unbedingt zur Deckung verpflichtet. Der Verbund Deutscher Honorarberater antwortet dazu kurz und bündig: Unsinn!
Verschiedene Medien, darunter das Versicherungsjournal, Pfefferminzia und weitere verweisen auf eine aktuelle Information der Kanzlei GPC Law in Berlin in Bezug auf den Status des Versicherungsberaters.
Der Verbund Deutscher Honorarberater widerspricht dieser Ansicht und verweist auf die Gewerbeordnung. In §156 werden Übergangsfristen geregelt. Bis zum Inkrafttreten der Umsetzung der IDD-Richtlinie im Februar behalten demnach auch die Registrierungen zum Versicherungsberater (34e alt) Ihre Gültigkeit. Auch die bestehenden VSH-Versicherungen sind nicht betroffen. Die Registrierung als Versicherungsberater 34e ist daher auch weiterhin möglich.
„Wieder einmal mehr scheint es hier Nebelkerzen aus dem Lager der Provisionslobby zu geben“ so Dieter Rauch, Geschäftsführer des VDH.
Artikel im Versicherungsjournal:
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