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BMJV: Maßnahmenpaket - Stärkung der Honorarberatung über alle Finanzberatungbereiche

Am 22. Mai 2014 haben Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas und Bundesminister der Finanzen Wolfgang Schäuble den gemeinsamen Aktionsplan zum Schutz von Kleinanlegern im Finanzmarkt vorgestellt.

Aktionsplan Verbraucherschutz im Finanzmarkt vorgestellt

Am 22. Mai 2014 haben Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas und Bundesminister der Finanzen Wolfgang Schäuble den gemeinsamen Aktionsplan zum Schutz von Kleinanlegern im Finanzmarkt vorgestellt. Entsprechend den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag wird die Einführung der Honorarberatung als Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis für alle Finanzprodukte vorangetrieben, wobei hohe Anforderungen an die Qualität der Beratung festgelegt werden. Die Honorarberatung kann auch auf den Versicherungs- und Darlehensbereich ausgedehnt werden. Dabei werden die Beratungen auf europäischer Ebene zur Versicherungsvermittlungsrichtlinie berücksichtigt.

Eine Übersicht über die geplanten Maßnahmen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.

Informieren Sie sich über die geplanten Regularien, wie MiFID II, IMD-2 und das am 01.08.2014 in Kraft tretende Honorar-Anlageberatergesetz. (hier klicken)


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