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5 Jahre Rückblick: 50.000 Euro Investition kostete Anlegern zwischen 4.000 und 8.000 Euro Provisionen

Eine Auswertung des VDH zeigt, wie viel Provision bei einer Investition von 50.000 Euro in den letzten 5 Jahren in einen der fünf erfolgreichsten Mischfonds in der Anlagekategorie Aktien/Anleihen Global dem Anleger gekostet hat. Honorarberater hätten dafür im Schnitt zwischen 25 und 50 Stunden Beratung geleistet. Was einer jährlichen Betreuung von 5 bis 10 Stunden entsprochen hätte. Zum Vergleich: Bei einer simplen Investition in ETFs (50% MSCI World / 50% Anleihen Welt) wäre die mögliche Beratungszeit und die erzielte Performance noch um ein vielfaches höher gewesen.

Die Auswertung erfolgte mit Hilfe des VDH Transparenz Managers (Webseite) für den Zeitraum von Februar 2013 bis Januar 2018. Das frei zugängliche Online-Portal mit Daten zu mehr als 8000 Investmentfonds berechnet beispielhaft die Mehrwerte, die durch eine unabhängige Honorarberatung entstehen.

Die nach Performance gemessen fünf erfolgreichsten Mischfonds weisen Kickbacks von 0,25% p.a. (4.308 Euro Kosten für 5 Jahre) für den MuP Vermögensverwaltung Horizont P aus dem Haus Hansainvest bis 1,1% p.a. (Kosten 7.881 Euro für 5 Jahre)  für den DJE Lux Multi Flex von DJE Investment S.A. aus.

Hierfür kann ein Anleger zwischen 25 und 50 Beratungsstunden finanzieren. Im produkt- und provisionsabhängigen Vertrieb sieht die Realität jedoch häufig anders aus. Meist findet weniger als 1 Stunde Beratung und Betreuung pro Jahr statt.

(zum Vergrößern darauf klicken - Quelle Transparenz-Manager invest)

Die Berechnungen beziehen sich auf die Annahme, dass bei einer Investition über 50.000 Euro über die gesamte Anlagedauer (1,3,5 Jahre) die ausgewiesenen Rückvergütungen (Kickbacks, Bestandsprovisionen) unverändert und in gleicher Höhe erstattet wurden, also weder niedriger noch höher waren. Der Anleger investiert zum Net Asset Value, also ohne Ausgabeaufschlag. Die Rückerstattungen können in der Zukunft durch höhere oder niedriger Sätze ersetzt werden und gelten nur solange, wie diese auch von den jeweiligen Kapitalanlagegesellschaften bzw. Depotbanken unverändert vergütet werden. In der Berechnung ist das mit dem jeweiligen Honorarberater individuell zu vereinbarende Beratungshonorar nicht berücksichtigt. Für Datenlieferungen von Fremdanbietern kann keinerlei Gewähr und Haftung übernommen werden.

 

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