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Faktencheck zu einem angeblichen BGH-Urteil

Derzeit verbreiten der von einer zweifelhaften Quelle gegründete und von Stiftung Warentest als fragwürdig bewertete Bundesverband unabhängiger Honorarberater sowie der Verbraucherschutz Bundesverband (Achtung: nicht zu verwechseln mit dem echten Verbraucherzentrale Bundesverband) falsche Informationen über ein vermeintliches BGH-Urteil.

Zudem werden irreführende Informationen über ein OLG-Urteil verbreitet, um das Ansehen von Honorarberatern und VDH zu schädigen. Wir möchten die Wahrheit schützen und sicherstellen, dass korrekte Informationen verbreitet werden.

Irreführende Aussagen des Bundesverbands unabhängiger Honorarberater (BuH) und Verbraucherschutz Bundesverband (AchtungVerwechslungsgefahr mit der echten Verbraucherzentrale Bundesverband)

Der selbsternannte Bundesverband unabhängiger Honorarberater (BuH) sorgt erneut für Verwirrung, indem er Behauptungen verbreitet, die rechtlich unhaltbar und irreführend sind. Die Organisation, die bereits von der Stiftung Warentest als dubios eingestuft wurde, vermittelt ein verzerrtes Bild der rechtlichen Situation und trägt damit zur Unsicherheit von Verbrauchern und Beratern bei. Solche Fehlinformationen können das Vertrauen in die Honorarberatung nachhaltig beschädigen und zu falschen Entscheidungen führen.

Kein BGH-Urteil – Nur ein Beschluss zur Nichtzulassung der Revision

Auf der Webseite des BuH wird behauptet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden habe, dass Makler sich nicht als Honorarberater bezeichnen dürfen. Dies ist jedoch falsch. Es gibt überhaupt kein BGH-Urteil zu dieser Thematik. Weder in der vom BuH suggerierten Interpretation noch in irgendeinem anderen Zusammenhang existiert eine höchstrichterliche Entscheidung. Tatsächlich handelt es sich lediglich um einen Nichtzulassungsbeschluss, der keine inhaltliche Klärung zur Berufsbezeichnung enthält.

Dieser Unterschied ist entscheidend: Ein Urteil hätte eine bindende Wirkung und könnte als Präzedenzfall dienen. Ein Nichtzulassungsbeschluss hingegen bestätigt lediglich die Entscheidung der Vorinstanz, ohne neue rechtliche Maßstäbe zu setzen. Die Darstellung des BuH ist daher nicht nur fehlerhaft, sondern erweckt den Eindruck, als sei sie bewusst irreführend formuliert worden, um eine bestimmte Agenda zu verfolgen.

Fehlinterpretationen und ihre Konsequenzen

Ein aktueller Artikel auf FondsProfessionell (17.02.2025) beleuchtet diesen Sachverhalt detailliert und zeigt, dass die Schlussfolgerungen des BuH nicht den Tatsachen entsprechen. Die bewusste oder unbewusste Verfälschung des Sachverhalts durch den BuH führt dazu, dass Verbraucher und Berater eine falsche Vorstellung von der rechtlichen Lage erhalten. Der Eindruck, es handele sich um eine Grundsatzentscheidung des BGH, ist schlichtweg unzutreffend.

Durch die fehlende Differenzierung zwischen einem tatsächlichen Urteil und einem Beschluss zur Nichtzulassung der Revision verbreiten sich falsche Informationen, die erhebliche Auswirkungen haben können. Das wiederum kann weitreichende negative Folgen für den gesamten Markt der Honorarberatung haben.

Die verschwiegene Wahrheit über das OLG-Urteil

Ein besonders gravierender Aspekt, den der BuH verschweigt, ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg, mit der es der Deutschen Honorarberatung GmbH untersagt wurde, sich als "Honorar-Anlageberater" zu bezeichnen. Während der BuH in seinen Mitteilungen fälschlicherweise ein BGH-Urteil suggeriert, lässt er bewusst unter den Tisch fallen, dass es tatsächlich ein klares Urteil gibt – jedoch mit einer ganz anderen Aussage.

Interessanterweise sind die entscheidenden Passagen zu diesem Urteil, die sich auf den Seiten 24 bis 30 befinden, in dem vom BuH veröffentlichten "Auszug" nicht enthalten. In diesen sieben Seiten legt das Gericht detailliert dar, warum die Klägerin und Widerbeklagte, die Deutsche Honorarberatung, nicht die Bezeichnung "Honorar-Anlageberater" führen darf. Genau hier gibt es eine verbindliche Aussage über zulässige Berufsbezeichnungen – jedoch in einem Kontext, der vom BuH bewusst nicht erwähnt wird.

Diese Auslassung ist nicht nur irreführend, sondern zeigt, wie gezielt Informationen weggelassen werden, um eine falsche Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zu erzeugen.

Die Gefahr von irreführenden Aussagen

Die Verbreitung solcher falschen Behauptungen sorgt für erhebliche Verunsicherung und gefährdet das Vertrauen in die Honorarberatung als unabhängiges und transparentes Modell, für das sich der VDH seit 25 Jahren und mehr als 15 Jahre vor dem Gründer des BuH Christian Hagemann einsetzt. Gerade in einem sensiblen Bereich wie der Finanzberatung sind klare und präzise Informationen essenziell. Wenn Organisationen wie der BuH durch fragwürdige Aussagen und dubiose Machenschaften (Stiftung Warentest / FinanzTest berichtete) gezielt Marktteilnehmer diskreditieren, wird nicht nur der Wettbewerb verzerrt, sondern auch die Orientierung für Verbraucher erschwert.

Darüber hinaus können solche Fehlinformationen langfristig das Vertrauen in die gesamte Branche der Honorarberatung untergraben. Verbraucher, die durch widersprüchliche oder irreführende Informationen verunsichert sind, könnten sich von unabhängigen Beratern abwenden und stattdessen wieder auf provisionsbasierte Modelle zurückgreifen. Letztlich profitieren davon nur diejenigen, die intransparente Vergütungsmodelle beibehalten wollen und nicht an einer echten Unabhängigkeit interessiert sind.

Fazit: Genau hinsehen und auf verlässliche Quellen setzen

Die aktuelle Darstellung des BuH reiht sich in eine Reihe von Fehlinformationen ein, die sowohl Verbrauchern als auch Beratern schaden. Daher ist es wichtig, sich auf seriöse Quellen und unabhängige Fachberichte zu verlassen, um sich ein realistisches Bild der Honorarberatung und ihrer regulatorischen Rahmenbedingungen zu machen.

Besonders in einem Markt, in dem Vertrauen eine zentrale Rolle spielt, sollten Organisationen mit großer Sorgfalt agieren und ihre Aussagen auf Fakten basieren. Verbraucher und Berater sollten sich nicht von verzerrten Darstellungen beeinflussen lassen, sondern sich stets auf unabhängige Analysen und rechtlich belastbare Quellen stützen. Nur so kann eine faire und transparente Honorarberatung langfristig etabliert werden.

Weitere Informationen zu BuH und seinem Umfeld

Die fragwürdige Rolle des BuH und seines Umfelds wird nicht nur von unabhängigen Experten kritisch betrachtet, sondern auch von Verbraucherschützern, Medien und Gerichten immer wieder hinterfragt. Insbesondere die Verflechtungen zwischen dem BuH, der Deutsche Honorarberatung GmbH und deren Strippenzieher Christian Hagemann werfen zahlreiche Fragen auf.

Zahlreiche öffentliche Quellen zeigen auf, dass diese Organisationen nicht nur Fehlinformationen verbreiten, sondern auch methodisch zweifelhafte Praktiken anwenden. Wer sich ein vollständiges Bild über die Aktivitäten des BuH und seines Umfelds machen möchte, sollte folgende unabhängige Quellen zurate ziehen:

Eine kritische Auseinandersetzung mit diesen Quellen zeigt deutlich, dass die Aktivitäten des BuH nicht dem Ziel einer transparenten Honorarberatung dienen, sondern stattdessen Verwirrung stiften und Marktteilnehmer diskreditieren sollen.

In einem Blogbeitrag können Sie zusätzliche Dokumente, Hintergrundinformationen und Analysen zu Christian Hagemann sowie seinen Unternehmen und verbundenen Verbänden einsehen.

 

geschrieben von VDH Redaktion

Der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) ist Pionier für die unabhängige und provisionsfreie Finanzberatung in Deutschland. Er hat die Honorarberatung in den letzten 22 Jahren maßgeblich etabliert.

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