Honorarberater-Profil
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Dirk Fenselau
RÜ-Finanz Verwaltungs GmbH
Annastr. 34
45130 Essen


Seit 2008 bin ich als Honorarberater tätig und Mitglied im Verbund deutscher Honorarberater. Mein größtes Ziel ist es, meinen Kunden das nötige Wissen zu vermitteln, damit sie frei und selbstbestimmt Entscheidungen für oder gegen bestimmte Strategien und Anlagen treffen können. Es ist für mich besonders erfüllend, zu sehen, wie sie mit den richtigen Produkten und Bausteinen zu den besten Konditionen ihre persönlichen Ziele erreichen.
Jeder Mandant hat individuelle Ziele, Wünsche und Möglichkeiten – sei es in Bezug auf Erfahrung, finanzielle Mittel oder persönliche Umstände. Deshalb sehe ich mich weniger als Berater, sondern vielmehr als „Finanzcoach“. Mein Anspruch ist es, finanzielles Wissen einfach und verständlich zu vermitteln – für jeden, unabhängig von Alter oder Vorkenntnissen. Denn jeder verdient es, sich sicher und gut informiert zu fühlen, wenn es um Investitionen in die eigene Zukunft geht.
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Finanzplanung
Ruhestandsplanung ist keine Verkaufsveranstaltung!
Leider wird das Thema Altersvorsorge oft genutzt, um Versicherungen, Riesterverträge oder Fonds zu verkaufen. Bei uns steht hingegen Ihre individuelle Situation im Mittelpunkt – dank unserer honorarbasierten Finanzberatung bieten wir eine unabhängige und ergebnisoffene Beratung.
Wir begegnen Ihnen genau dort, wo Sie gerade stehen – ob Berufseinsteiger, gut verdienender Selbstständiger oder kurz vor dem Ruhestand. Zunächst analysieren wir Ihren aktuellen Stand: Wir erfassen Ihre bestehenden Vorsorgebausteine und klären Sie über deren Kosten sowie Vor- und Nachteile auf. Gemeinsam besprechen wir Ihre Ziele: Was ist notwendig, wie stellen Sie sich Ihr Leben im Ruhestand vor?
Anschließend entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Ziele sicher zu erreichen. Dabei nutzen wir modernste Software, um realistische Zukunftsprognosen zu erstellen. Die von uns empfohlenen Produkte sind ausschließlich Nettotarife, die frei von Abschlusskosten und Provisionen sind.
Am Ende wissen Sie genau, wie viel Sie investieren sollten und bei welchem Anbieter, um gelassen und sorgenfrei in die Zukunft zu blicken.
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Geldanlage
Anlageberatung – Wie sieht es bei Ihnen aus?
Welche Erfahrungen haben Sie bisher mit Geldanlagen gemacht?
Welche Renditen erwarten Sie, und welches Risiko sind Sie bereit einzugehen?
Könnte es sein, dass Sie vor Ablauf der geplanten Frist auf Ihr Geld zugreifen müssen?
Erstaunlicherweise haben viele Vermögende oder Interessenten keine klare Struktur in ihrem Vermögen und kennen oft nicht den Vorteil einer durchdachten Strategie. Manche sind sich der Zusammensetzung ihres Depots gar nicht bewusst. Aussagen wie „Das hat mein Berater vorgeschlagen“ oder „Das war ein Tipp von meinem Schwager“ sind nicht selten. Während man beim Kauf von Eiern den Karton genau inspiziert, herrscht bei Depots oft Unklarheit – sei es in Bezug auf Kosten, Anlagestruktur oder Risiken.
Doch die Wahrheit ist: Zu 95 % bestimmt die sogenannte „Asset-Allokation“, also die Zusammensetzung Ihres Depots, den Erfolg Ihrer Geldanlage. Genau hier setzen wir an: Mit einer durchdachten Depotstruktur, die Ihre Anlagen auf kurz-, mittel- und langfristige Ziele ausrichtet, schaffen wir eine klare Strategie. Diese drei „Töpfe“ bündeln wir in einem einzigen Depot, um Ihre Investments gezielt zu steuern.
Durch konsequente Überwachung und Anpassung führt diese Strategie zu einem differenzierten Anlageerfolg – ohne dass Ihre Risikogrenzen überschritten werden. Dabei setzen wir auf wissenschaftlich fundierte Ansätze und achten stets auf niedrige Kosten.
Bei der Analyse Ihres aktuellen Depots zeigen wir Ihnen gern die Unterschiede und mögliche Alternativen auf, die Ihre Strategie optimieren könnten.
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Depotanalyse
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Honorare
Unsere Honorare im Überblick
- Beratungshonorar: Wir berechnen 150,00 € pro Beratungsstunde (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer). Um Planungssicherheit zu gewährleisten, bieten wir unsere Dienstleistungen jedoch ausschließlich zu einer transparenten Pauschale an.
- Pauschalpreise: Rentenplanung oder Geldanlageberatung: Wir kalkulieren mit drei bis vier Beratungsgesprächen und bieten Ihnen einen festen Preis von 1.200 € (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer).
- Finanzplanung für Paare: Hier berechnen wir einen Aufschlag von 50% auf die Pauschale.
- Betreuung Ihres Investments: Für die laufende Betreuung Ihres Depots berechnen wir eine Servicegebühr von 0,7-1% des Anlagevolumens. Diese Gebühr umfasst regelmäßige Berichte, Depotanpassungen und die Verwaltung Ihres Vermögens.
- Zusätzliche Dienstleistungen: Vermittlung oder Überprüfung bestehender Vorsorgelösungen werden nach einem Stundensatz abgerechnet.
Erlaubnisse
- Versicherungsmakler § 34 d Abs. 1 Nr. 2 GewO
- Honorar-Finanzanlagenberater § 34 h GewO
Die private Altersvorsorge wird durch den demografischen Wandel und die steigende Lebenserwartung immer wichtiger. Ein flexibler und anpassbarer Finanzplan ist dabei entscheidend – und genau dabei unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung, wissenschaftlichem Know-how und Leidenschaft.
Finanzmärkte sind ein unfassbar komplexes System.
Wir helfen Ihnen, diese Komplexität der Finanzmärkte einfach und effektiv auf Ihr Depot zu übertragen – basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Verhaltensökonomie.
Die private Altersvorsorge wird durch den demografischen Wandel und die steigende Lebenserwartung immer wichtiger. Ein flexibler und anpassbarer Finanzplan ist dabei entscheidend – und genau dabei unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung, wissenschaftlichem Know-how und Leidenschaft.
Finanzmärkte sind ein unfassbar komplexes System.
Wir helfen Ihnen, diese Komplexität der Finanzmärkte einfach und effektiv auf Ihr Depot zu übertragen – basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Verhaltensökonomie.
Disclaimer: Transparenz ist für uns das oberste Gebot!
In das Register sind Dienstleister aufgenommen, die entweder über eine Erlaubnis als Versicherungsberater (§ 34d Abs. 2 GewO) oder Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO) verfügen. Inhaber einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater können zusätzlich über eine Erlaubnis als Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 Nr. 2 GewO) verfügen. In diesem Falle ist der Honorar-Finanzanlagenberater berechtigt, im Versicherungsbereich Dienstleistungen auf Provisionsbasis zu erbringen. Die von uns in das Register aufgenommenen Dienstleister haben jedoch gegenüber dem VDH eine Selbstverpflichtung abgegeben, unabhängig von den gesetzlichen Befugnissen Dienstleistungen ausschließlich auf Honorarbasis zu erbringen. Wenn Sie damit einverstanden sind, nach dieser Maßgabe die Kontaktdaten von Dienstleistern zu erhalten, die auch über eine Erlaubnis als Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 Nr. 2 GewO) verfügen, so bestätigen dies mit „Einverstanden”. Wenn Sie den Button „Nicht einverstanden” anklicken, kann der Dienst derzeit nicht genutzt werden.