Honorarberater-Profil
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Reiner + Tim Braun
Braun Finanzberatung GmbH & Co.KG
Pödeldorfer Straße 142
96052 Bamberg


Wissen und Erfahrung zweier Generationen ergänzt sich und zahlt sich aus – auch für Sie!
Die Braun Finanzberatung GmbH & Co. KG ist bei der IHK seit 01.08.2014 als Gesellschaft für Honorar-Finanzanlageberatung nach §34h Abs. 1 GewO offiziell anerkannt und registriert.
Reiner Braun kann mittlerweile auf insgesamt 40 Jahre Berufserfahrung zurück greifen, von der auch Sie profitieren können.
Bereits im Jahre 2006 hinterfragte Reiner Braun die provisionsabhängige Vermittlung und Beratung kritisch und war von dem herkömmlichen Provisionsmodell nicht mehr überzeugt.
Die bessere Alternative, da grundlegend anders und von Provisionen unabhängig, bot für ihn das Geschäftsmodell der unabhängigen Finanzberatung bzw. Honorarberatung. Hier sieht er sich als Vorreiter, da er bereits seit vielen Jahren Pionierarbeit in Bezug auf die Honorarberatung leistet.
Seit 01.12.2022 verstärkt Tim Braun die Braun Finanzberatung. Durch seine fundierte akademische Ausbildung und Qualifikation ergänzt er optimal das Wissensspektrum der Finanzbranche für die Braun Finanzberatung. Zudem sammelte er in der Vergangenheit ausreichend Praxiserfahrung in der herkömmlichen Bankenwelt, sodass er einen direkten Vergleich zur unabhängigen Finanzberatung ziehen kann.
Profitieren Sie von der Symbiose aus altbewährt erfahren und jungen neuen kreativen Ideen!
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Geldanlage
Die Braun Finanzberatung bietet transparente, absolut unabhängige und kundenspezifische Anlageberatung. Unser Ziel ist es unseren Kunden klar definierte, maßgeschneiderte und logisch nachvollziehbare Investmentlösungen anzubieten.
Hierbei bedienen wir uns einer prognosefreien Investmentphilosophie, die auf wissenschaftlicher Finanzmarktforschung basiert. Wir bieten eine umfassende Depotanalyse eines bereits bestehenden Depots sowie den Aufbau einer neuen Depotstruktur.
Unsere Anlagestrategie im Hinblick auf individuelle Diversifikation der Anlageprodukte ist ein entscheidender Faktor. Des Weiteren steht eine Analyse der bereits bestehenden oder anfallenden, oft versteckten, Kosten der Anlageprodukte im Fokus.
Ziel ist es, die für Sie optimale Depotstruktur mit möglichst geringen Produktkosten zu erarbeiten, denn das schlägt sich direkt als Mehrwert auf ihr Anlagevermögen nieder.
Unser Angebot ist besonders geeignet für vermögende Kunden, die mit konventionellen Angeboten von Banken, Vermögensberatern, Versicherungsmaklern, etc. nicht optimal beraten oder unzufrieden sind.
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Produktcheck
Warum nicht eine zweite Meinung einholen?
Im Gesundheitswesen hat der Patient das Recht, sich bei einem weiteren Arzt seiner Wahl eine zweite Meinung einzuholen.
Warum nicht auch bei finanziellen Fragen eine zweite Meinung einholen? Auch wenn Ihr Bankberater, Vermögensverwalter, Vermögensberater oder Versicherungsvertreter Sie umfangreich informiert hat, sollten Sie mögliche Interessenkonflikte durch Provisionszahlungen überprüfen lassen. Fact ist: keine Anlageprodukte ohne Kosten und Gebühren. Aber: die Höhe der Kosten ist für Ihren Anlageerfolg entscheidend.
Finanzprodukte sind für viele Kunden immer noch sehr intransparent und daher relativ unverständlich. Insbesondere die Auswirkungen von Kosten auf die Rendite sind dabei schwer zu durchschauen und zu bewerten. Die Aufgeklärtheit bzgl. Finanzwissen ist meist sehr einseitig. Die Verkäufer-/Vermittlerseite weiß viel und der Kunde oft genug (fast) nichts. Dieses Missverhältnis wird leider immer noch gerne ausgenutzt, um vorrangig die Provisionsinteressen des Verkäufers umzusetzen und nicht einen Mehrwert für den Kunden zu generieren.
Altersvorsorge ist wichtig – keine Frage. Nur zu welchem Preis für die Versicherten und Beitragszahler? Haben Sie sich schon mal gefragt, wer die – teils hohen Provisionen - für die Verkäufer/Vermittler bezahlt?
Wurden Ihnen beim Beratungsgespräch – was eigentlich ein Verkaufsgespräch ist – nicht nur die Produkt-Highlights, sondern auch die verschiedenen Kostenarten und deren Auswirkungen auf ihr Vertragsguthaben vom Verkäufer/Vermittler erklärt?
Kennen Sie die Höhe der Abschlusskosten, die Höhe der jährlich wiederkehrenden Verwaltungskosten, die Höhe der jährlichen Kapitalanlagekosten für Fonds und mögliche Stückkosten in Ihrem Vertrag? Um nur einige Beispiele zu nennen…
Hier leisten wir Aufklärungsarbeit durch eine kompetente und unabhängige Analyse Ihrer Verträge, die für Sie einen spürbaren Mehrwert bringt.
Verschaffen Sie sich mehr Klarheit durch eine zweite unabhängige Meinung!
Die zweite Meinung dazu liefern Ihnen Ihre unabhängigen Finanz- bzw. Honorarberater, Reiner und Tim Braun.
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Depotanalyse
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Honorare
Üblicherweise vereinbaren wir je nach Umfang Ihres Auftrages vorab einen Pauschalbetrag. Die Höhe des Honorars ist davon abhängig, wie komplex und umfangreich Ihr individuelles Anliegen ausfällt.
Selbstverständlich können Sie die Beratung auch stundenweise in Anspruch nehmen, hier beträgt unser Stundensatz 175 € netto*.
Für die persönliche und laufende Betreuung berechnen wir je nach Vermögen einen prozentualen Satz zwischen 1,0 % und 0,5% pro Jahr*.
*zzgl. gültige Mehrwertsteuer
Gerne besprechen wir die Details zu den Honorarkonditionen in einem kostenlosen und unverbindlichen Kennenlerngespräch.
Erlaubnisse
- Honorar-Finanzanlagenberater § 34 h GewO
Geldanlage setzt Wissen, Knowhow und Erfahrung des Beraters voraus. Nur dadurch ist ein Vertrauensverhältnis mit dem Mandanten möglich. Für diese Werte stehen wir.
Verschaffen Sie sich mehr Klarheit durch eine zweite unabhängige Meinung!
Geldanlage setzt Wissen, Knowhow und Erfahrung des Beraters voraus. Nur dadurch ist ein Vertrauensverhältnis mit dem Mandanten möglich. Für diese Werte stehen wir.
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Disclaimer: Transparenz ist für uns das oberste Gebot!
In das Register sind Dienstleister aufgenommen, die entweder über eine Erlaubnis als Versicherungsberater (§ 34d Abs. 2 GewO) oder Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO) verfügen. Inhaber einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater können zusätzlich über eine Erlaubnis als Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 Nr. 2 GewO) verfügen. In diesem Falle ist der Honorar-Finanzanlagenberater berechtigt, im Versicherungsbereich Dienstleistungen auf Provisionsbasis zu erbringen. Die von uns in das Register aufgenommenen Dienstleister haben jedoch gegenüber dem VDH eine Selbstverpflichtung abgegeben, unabhängig von den gesetzlichen Befugnissen Dienstleistungen ausschließlich auf Honorarbasis zu erbringen. Wenn Sie damit einverstanden sind, nach dieser Maßgabe die Kontaktdaten von Dienstleistern zu erhalten, die auch über eine Erlaubnis als Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 Nr. 2 GewO) verfügen, so bestätigen dies mit „Einverstanden”. Wenn Sie den Button „Nicht einverstanden” anklicken, kann der Dienst derzeit nicht genutzt werden.