Honorarberater-Profil
Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch
Disclaimer: Transparenz ist für uns das oberste Gebot!
In das Register sind Dienstleister aufgenommen, die entweder über eine Erlaubnis als Versicherungsberater (§ 34d Abs. 2 GewO) oder Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO) verfügen. Inhaber einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater können zusätzlich über eine Erlaubnis als Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 Nr. 2 GewO) verfügen. In diesem Falle ist der Honorar-Finanzanlagenberater berechtigt, im Versicherungsbereich Dienstleistungen auf Provisionsbasis zu erbringen. Die von uns in das Register aufgenommenen Dienstleister haben jedoch gegenüber dem VDH eine Selbstverpflichtung abgegeben, unabhängig von den gesetzlichen Befugnissen Dienstleistungen ausschließlich auf Honorarbasis zu erbringen. Wenn Sie damit einverstanden sind, nach dieser Maßgabe die Kontaktdaten von Dienstleistern zu erhalten, die auch über eine Erlaubnis als Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 Nr. 2 GewO) verfügen, so bestätigen dies mit „Einverstanden”. Wenn Sie den Button „Nicht einverstanden” anklicken, kann der Dienst derzeit nicht genutzt werden.