Honorarberater-Magazin

Kickbacks: Verbraucher sollten genau hinschauen

Geschrieben von Dieter Rauch | 29.06.2022 20:45:57

In der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins Fondsprofessionell wird auf ein Dilemma von mit Maklerpools kooperierenden Finanzvermittlern eingegangen. Es geht um das Thema Provisionen, auch Kickbacks genannt.

Für Honorarberater/-innen spielen Kickbacks  zwar keine Rolle, für deren Mandantinnen und Mandanten jedoch schon. Denn die Erstattungen von Kickbacks an Anleger/-innen können einen entscheidenden Unterschied in der Rendite der Anlage ausmachen. Ist ein/e Berater/-in an einen Maklerpool angeschlossen oder kann er 100% der Provisionen erstatten? Je nachdem mit welchen Maklerpool kooperiert wird, können bis zu 50% geringere Rückvergütungen anfallen. Darum sollten Verbraucher/-innen regelmäßig prüfen, welche Provisionserstattungen sie erhalten und welche Konditionen sie zum Beispiel für den Kauf von Indexfonds und ETFs bezahlen. Im Fall von ETFs ist es ganz entscheidend, ob ggbfs. bestimmte Börsen vorausgewählt sind und so u.U. Rückvergütungen von diesen an Dritte erfolgen.

Maklerpools dominieren bei Finanzanlagenvermittler/-innen die Abwicklung

Verbraucher/-innen treffen zu 98% auf bei Maklerpools angeschlossene Vermittler/-innen. Das Ziel eines Maklerpools ist Umsätze zu bündeln und durch große Volumen beim Produkteinkauf bessere Provisionen zu erzielen. Das Ergebnis: Damit werden entsprechende Margen ermöglicht. Die Provisionen teilen sich in der Regel die Depotbank, der Maklerpool und die Berater/-innen auf. 

Vermittelt ein/e Berater/-in über einen Maklerpool und wirbt damit 100% der Provisionen an Anleger/-innen auszuschütten, so dürfte das in der Praxis kaum der Fall sein. Denn das Prinzip der Provisionsteilung zwischen Bank, Pool und Berater/-innen ist immer das Gleiche. Beim den Anleger/-innen kommt nur ein Teilbetrag der Gesamtprovision an. Dabei heißt es im Honorar-Anlageberatergesetz :

Monetäre Zuwendungen sind [...] unverzüglich nach Erhalt und ungemindert an den Kunden auszukehren.


Wer sich Honorar-Finanzanlageberater/-in oder Honorar-Anlageberater/-in (Artikel: Unter Honorarberatung versteht jeder etwas anderes...) nennt, sollte es ernst mit dem Gesetz nehmen. Mit dem Wissen, dass Depotbanken und Maklerpools kaum nach den Buchstaben des Honoraranlageberatungsgesetz eine ungeminderte Erstattung ermöglichen, sollten zumindest die Werbeaussagen dieser Berater/-innen ehrlich sein. Den Anleger/-innen entstehen signifikante Provisions- und dadurch Renditeverluste durch fehlende Transparenz.

Rendite-Verluste durch fehlende Erstattung

Beispiel: Ein Anleger hat in seinem Depot einen Fonds, bei dem die Gesellschaft eine Provision von jährlich 0,75% an die Depotbank bezahlt. Als Erster zieht die Depotbank einen Anteil für ihre Marge ab, den Rest bezahlt sie an den kooperierenden Maklerpool. So bleiben bereits 10 bis 15 Prozent der Erstattung auf der Strecke. Der Maklerpool kann nun 0,67% verteilen. Beliebt sind dabei sogenannte Bonusstaffeln, die sich nach dem verwalteten Volumen der Berater/-innen richten. Hohe Bestände bedeuten hohe Provisionsstufen. Niedrige Volumen das Gegenteil. Bleiben wir bei bescheidenen 10 Prozent Marge für den Pool. Der Berater erhält demnach noch rund 0,60% ausbezahlt. Die Kickback-Zahlung beträgt 0,75%, beim Anleger kommen aber bestensfalls nur 0,60% an. Sind das 100% oder gemessen an der Aussage "sie erhalten 100% der Provisionen" ehrliche Versprechungen? Um beim Gesetz zu bleiben: Ist das ungemindert? 

Nun werden einige sagen: Mit aktiven Fonds habe ich nichts zu tun. Bei den meisten Honorarberater/-innen ist das durchaus der Fall. Aber selbst bei provisionsfreien Fonds, wie bei ETFs und Indexfonds normalerweise der Fall, gibt es durchaus die Möglichkeit versteckter (Rück-)Zahlungen. So funktionieren auch Neo-Broker. Sie erhalten Rückvergütungen von den Handelsplätzen. Wer bezahlt das? Natürlich der Anleger, wer sonst!  

Im Artikel des Magazin Fondsprofessionell geht es um Provisionszahlungen von Pools an Vermittler/-innen. Nach Recherchen des Fachmagazins ergeben sich nicht nur immense Unterschiede bei den Provisionshöhen, sondern auch nicht nachvollziehbare Abrechnungen. Kaum jemand kann die Abrechnungen prüfen und Berater/-innen und deren Anleger/-innen sind der Willkür ausgesetzt. 

Echte Honorarberater/-innen schreiben Transparenz groß. Und genau das, so zumindest das Magazin Fondsprofessionell, leisten Maklerpools und damit dessen angeschlossene Berater/-innen nicht. Der Verbraucher bezahlt dies durch fehlende Erstattungen. Wer als Berater/-in dieses Spiel duldet und genau diese Form der Vergütungen aktiv durch Vermittlung von Depotumsätzen unterstützt, hilft dabei Provisionsmodelle am Leben zu erhalten. 

Bei den Berater/-innen beim Verbund Deutscher Honorarberater erhalten Anleger/-innen 100% der von der Depotbank vereinnahmten Provisionen direkt dem eigenen Konto gutgeschrieben. Nachprüfbar, vollständig und 100% garantiert.  

Verbraucher und Verbraucherinnen (das gilt auch für Berater/-innen) können auf sehr einfache Weise herausfinden, wer und wie viel von Provisionen einbehalten hat. Ein Brief an die Depotbank reicht. Diese ist verpflichtet eine detaillierte Aufstellung zu erteilen. Gerne stellen wir Musterschreiben zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach an support@vdh24.de