Das Thema Honorarberatung beschäftigt nahezu jede(n) VermittlerIn/BeraterIn. In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingen jedoch deutlich verändert. Die transparente Beratung auf Honorarbasis wird seitens Politik und Verbraucherschutz gefördert. Sowohl im Bereich der Finanzanlagevermittlung als auch im Bereich der Versicherungsberatung wurde die provisionsunabhängige Beratung zwischenzeitlich auch gesetzlich verankert. Zusammen mit unserem Juristen zeigen wir Ihnen die grundlegenden Möglichkeiten.
Referent: Jens Reichow, Kanzlei Jöhnke & Reichow Hamburg
Rechtsanwalt Jens Reichow betreut die Fachbereiche Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebs- und Vermittlerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht. Er verfügt dabei über eine langjährige Praxiserfahrung in seinen Fachgebieten. Daneben erfolgt eine ständige Fortbildung. 2015 wurde Rechtsanwalt Reichow der Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ verliehen. Seit 2018 ist er Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Ferner engagiert sich Rechtsanwalt Reichow in verschiedenen anwaltlichen Interessensverbänden. Weiter ist er als Referent im Rahmen der Fortbildung von Versicherungs- und Finanzanlagevermittlern tätig. Er ist ferner als Autor tätig und veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Fachpublikationen zu den Themen Bank- und Kapitalmarktrecht, Vermittlerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht.