59,00 Euro monatlich
(bei jährlicher Zahlung)
59,00 Euro monatlich
(bei jährlicher Zahlung)
128,00 Euro monatlich
(bei jährlicher Zahlung)
zzgl. 0,025% vierteljährlich auf Geld- und Depotvermögen
Im § 18a der FinVermV-E ist die Aufzeichnung von telefonischer Beratung (Taping) für 34f/34h Vermittler/Berater geregelt. Die Neufassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) wurde am 20. September 2019 vom Bundesrat verabschiedet und tritt nach einer zehnmonatiger Übergangsfrist am 1. August 2020 in Kraft. Erwartungsgemäß ist das Taping demnächst auch Pflicht für alle 34f / 34h Vermittler/Berater. Die Aufzeichnungen gemäß FinVermV müssen zehn Jahre vorgehalten werden.
Zeitgemäßes, rechtssicheres Taping muss weder mit erheblichen Kosten verbunden sein, noch ist dafür die Einrichtung einer besonderen Hardware oder Software erforderlich. Die Aufzeichnung Ihrer Beratungsgespräche funktioniert ortsunabhängig, ganz egal ob Sie von einem Festnetzanschluss oder mit Ihrem Handy telefonieren.
Ob für größere 34f/h Organisationen mit angestellten Vermittlern oder Einzelkämpfer, mit dem passenden Paket für VDH-Partner wird es Ihnen gelingen die verpflichtende Aufzeichnung Ihrer telefonischen Beratungsgespräche mühelos in Ihre Prozesse und Ihren beruflichen Alltag einzubinden.
Neben der telefonischen Aufzeichnung bieten wir auch im Rahmen unserer Lösung die Videoberatung mit Aufzeichnung FinVermV-konform an.
246,00 Euro monatlich
(bei jährlicher Zahlungsweise)
zzgl. 0,025% vierteljährlich auf Geld- und Depotvermögen
XPS-Finanzoffice
XPS-Privatfinanz
110,00 Euro monatlich
30,00 Euro monatlich
Als VDH Partner genießen Sie starke Einkaufsvorteile. Statt 179,00 Euro monatlich erwerben Sie die führende Finanzplanungstechnologie für nur 110,00 Euro monatlich und erhalten auf die Einrichtungspauschale von 1.000 Euro einen einmaligen Zuschuss von 100%.
Mehr zu XPS-Finanzsoftware erfahren Sie hier
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Als angeschlossenes Mitglied im Verbund Deutscher Honorarberater genießen Sie zahlreiche Sonderkonditionen wie z.B.
Honorarberater ist, wer selbst bereit ist Honorare zu bezahlen (Dieter Rauch, VDH)
Es gilt das aktuelle Preis-/Leistungsverzeichnis, welches integraler Bestandteil des Verbundpartnervertrages ist. Diesen können Sie jederzeit bei uns anfordern.