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Märchenstunde: Alle Skandinavier sind hoffnungslos unterversichert

Der Widerstand der Provisionslobby und deren Verbände gegen Honorarberatung, bei gleichzeitiger Ablehnung eines Honorar-Annahmeverbotes für Makler ist widersprüchlicher wie es kaum mehr vorstellbar ist. Seit Monaten fühlen sich Marktteilnehmer aus der Versicherungswirtschaft zu Statements ermuntert, die sie in wenigen Jahren nie "so gesagt" haben wollen.

Um Politiker zu beeindrucken, wird gern ein der Honorarberatung zwangsläufig folgender Zusammenbruch der Altersvorsorge weiter Bevölkerungskreise ins Feld geführt. Vielmehr realistisch ist jedoch die Annahme, dass etliche Vorstände wie auch Führungskräfte in Großvertrieben sich in dieser Sache allein um den Einbruch der eigenen privaten Einkommensstruktur Gedanken machen.

Ein Blick nach Skandinavien zeigt, dass sogar mehrere Völker die Einführung neuer Vergütungssysteme in der Versicherungswirtschaft tatsächlich und noch dazu erfolgreicher als zuvor überlebt haben. Norwegen, Finnland, Dänemark und Schweden liegen weiterhin im jährlichen UN-Rating sehr weit vorn, wenn es um Kriterien wie Bildung, pro Kopf Einkommen, Gesundheit und allgemeine Lebensqualität geht. 

Die gesetzlichen Rahmembedingungen zwingen den Versicherungsmakler in Skandinavien heute dazu, sich wie ein Honorarberater zu verhalten, in dem er verflichtet wird, seine Vergütung ausschließlich mit dem Kunden zu verhandeln. Der Grund hierfür ist die weitgehende Umstellung auf das Nettoprämiensystem. Provisionen sind demnach Geschichte. 

Norwegen:

Die Diskussion über Nettoprämiensysteme begann bereits vor mehr als 16 Jahren in Norwegen. 2003 gab das norwegische Branchenorgan eine Empfehlung an die Schadensversicherer heraus, keine Vereinbarungen über die an die Makler zu zahlenden Vergütungen zu treffen. Die norwegische Kartellbehörde hielt das für zulässig und vertrat die Meinung, die Empfehlung verstoße nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Das neue Gesetz zur Versicherungsvermittlung sagt, dass der Vermittler den Kunden über die Höhe seiner Vergütung zu informieren hat. Davon ist die IDD und der Gesetzentwurf meilenweit entfernt. Dieser enthält nur eine Regelung, dass auf Nachfrage die Höhe der Vergütung zu benennen ist. Deutsche Vermittler können sich also weiterhin mit dem Märchen der kostenlosen Beratung im Markt tummeln.  

Finnland:

2003 wurde in Finnland eine vergleichbare Empfehlung wie in Norwegen herausgegeben. 2005 schrieb Finnland gesetzlich vor, dass ein Vermittler sowohl bei Lebens- als auch Schadenversicherungen nur von seinem Auftraggeber eine Vergütung, das heißt Gebühren, erhalten darf. Für die Bestimmung der Gebühren wurde eine Übergangsfrist von drei Jahren festgelegt, um Vermittlern Zeit zu geben, ihr Geschäft auf das neue Gesetz anzupassen. 

Dänemark:

In Dänemark führten fast alle Versicherungsgesellschaften in den Jahren 2003 und 2004 Netto-Prämiensysteme ein. Ein neues Gesetz verbietet es den Unternehmen in der Lebens- als auch Schadensversicherung, eine Vergütung an Makler zu zahlen. 

Schweden:

In Schweden gibt es die freiwillig geübte Praxis, Nettoprämien anzuwenden. Diese hat sich mit dem Gesetz zur Versicherungsvermittlung weiter verstärkt. Es besteht die Auflage, dass der Makler den Kunden unabhängig vom Gebührenmodell über den Preis der Vermittlung zu informieren hat, bevor ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. 

Andere Länder:

Großbritannien hat seit 2013 mit der RDR ein Provisionsverbot verhängt. Die Qualität der Beratung ist deutlich verbessert worden. Zwischenzeitlich werden auch margenschwache Produkte wie Indexfonds und ETFs vertrieben. Die Berater haben sich professioneller aufgestellt. Standardisierte Massenprodukte werden über Portale und Plattformen angeboten.

Auch die Niederlande hat ein Provisionsverbot eingeführt. In anderen Ländern ist die Diskussion um Provisionssysteme und deren Abschaffung und/oder deren Veränderung im vollen Gange. 

Deutschland:

In Deutschland herrscht aktuell ein Vertriebssystem was weder dem Berater noch dem Verbraucher nützt. Das traditionelle Provisionssystem hat versagt. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie im Jahr 2013. Die Präsentation der Studie kann bei HonorarberaterTV abgerufen werden. 

Änderungen durch die IDD sind geplant: 

  • Einführung eines Provisionsgebotes (Makler dürfen nur noch durch das VU vergütet werden). Damit sollen verbraucherunfreundliche und intransparente Mischmodelle verhindert werden
  • Einführung eines Honorar-Annahmeverbotes für Versicherungsvermittler (§34d)
  • Provisions-Annahmeverbot für Honorar-Versicherungsberater 
  • Vermittlungserlaubnis für Versicherungsberater bei gleichzeitiger Erstattung von Provisionen durch das VU direkt auf das Prämienkonto des Kunden (Manko: Nur 80% werden erstattet, Bestandsprovisionen sind unklar)
  • Provisionsabgabeverbot soll gesetzlich neu verankert werden und gilt für Versicherungsmakler

 

Wie der VDH den Entwurf sieht, können Sie in unserer Stellungnahme nachlesen

Veranstaltungstipp: Honorarberater-Konferenz

 

geschrieben von VDH Redaktion

Der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) ist Pionier für die unabhängige und provisionsfreie Finanzberatung in Deutschland. Er hat die Honorarberatung in den letzten 22 Jahren maßgeblich etabliert.

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