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Warnung vor dem "Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinütziger e.V." und dem "Verbraucherschutz Bundesverband gemeinütziger e.V."

Vorsicht vor sogenannten Bundesverbänden. Ein Beitrag von Ingo Schröder, Geschäftsführer der Maiwerk Finanzpartner in Köln. 

Sucht man auf Google nach einem Honorarberater oder recherchiert zum Thema Honorarberatung, so stößt man schnell auf zahlreiche Werbeanzeigen sowohl von dem Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V. (nachfolgend: “Bundesverband Honorarberater”) als auch Verbraucherschutz Bundesverband gemeinnütziger e.V. (nachfolgend: “Verbraucherschutz Bundesverband”). Die Frage, die sich dabei stellt, ist, ob es sich hierbei um „echte“ Bundesverbände handelt und diese seriös sind. Dieser Beitrag soll helfen, Antworten zu finden.


Stiftung Warentest und weitere bekannte Medien warnen vor beiden Bundesverbänden

 


Stiftung Warentest hat konsequent gehandelt: Sie hat beide Bundesverbände auf die Finanztest-„Warnliste Geldanlage“ gesetzt. Der Grund? Sie dienen, weniger dem Verbraucher und dem Berufsstand „Honorarberater“, als vielmehr der Kundengewinnung eines einzigen Honorarberaters, Christian Hagemann bzw. seiner Deutsche Honorarberatung GmbH aus Düsseldorf – so die Rechercheergebnisse der Redaktionen. Vor dem „Bundesverband“ Honorarberater mit der vermeintlich seriösen Fassade warnen auch renommierte Medien, wie zum Beispiel ZDF WiSo und die Wirtschaftswoche mit dem Titel „Der Kundenfänger“. Beide kommen nach umfangreichen Recherchen zu dem Ergebnis, dass sie keine unabhängigen Schützer der Verbraucherinteressen, sondern ein gut getarnter Werbeapparat für Hagemanns Unternehmen, die Deutsche Honorarberatung GmbH aus Düsseldorf, sind. 

Der Bundesverband Honorarberater selbst stuft die Stiftung Warentest bzw. Finanztest als seriöses Medium ein. So schreibt er auf seiner Webseite: „Ein unabhängiges Fachbuch oder Publikation (z.B. Stiftung Finanztest; Finanztip.de) sind häufig die bessere Wahl.“ Umso bezeichnender, dass eben diese Publikation Finanztest diese beiden Verbände – wie bereits erwähnt – auf die Warnliste gesetzt hat. Konkret heißt es dort:

 

„Der Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V. vermittelt Anfragende auffällig häufig an die Deutsche Honorarberatung GmbH. Ihr Geschäftsführer ist Christian Hagemann. Weder Verband noch Firma weisen darauf hin, dass Hagemann auch den Bundesverband Honorarberater gemeinnütziger e.V. mitgegründet hat. Die Deutsche Honorarberatung GmbH bestreitet, dass der Bundesverband unabhängiger Honorarberater besonders oft an sie vermittelt. Entsprechende Kritik anderer Berater hat Finanztest aber überprüft. Tatsächlich empfahl er bei einer verdeckten Anfrage von Finanztest nur die Deutsche Honorarberatung GmbH. Die Zuständigen des Verbandes wiesen wie Hagemann die Kritik intransparenter Interessenverflechtung zurück.“

Quellen:
Stiftung Warentest - Finanztest Artikel: https://www.test.de/Finanzberatung-Dubioser-Verband-von-Honorarberatern-5907492-0/

Stiftung Warentest - Finanztest Warnliste: https://www.maiwerk-finanzpartner.de/wp-content/uploads/2024/05/5760377_WarnlisteGeldanlage202406_0515.pdf

ZDF WiSo Beitrag ab Minute 17:30: https://www.zdf.de/verbraucher/wiso/geldanlage-in-krisenzeiten-zwei-frauen-investieren-im-finanzmarkt-100.html

Wirtschaftswoche: https://www.wiwo.de/my/finanzen/geldanlage/der-kundenfaenger-was-herr-hagemann-und-der-bundesverband-da-treiben-schadet-der-honorarberatung/28467606-2.html

Fondsprofessionell: https://www.fondsprofessionell.de/news/vertrieb/headline/finanztest-wettert-gegen-dubiosen-honorarberater-verband-217886/

Fondsprofessionell: https://www.fondsprofessionell.de/news/vertrieb/headline/recherche-ominoeser-beraterverband-bringt-die-branche-gegen-sich-auf-223565/

 

Die Historie der Bundesverbände und die Menschen dahinter

 

Christian Hagemann ist die treibende Kraft hinter beiden Bundesverbänden. Begonnen hat alles mit der Gründung des Bundesverband der Honorarberater e.V. in Düsseldorf im Juli 2016 mit Christian Hagemann als Vorstand (siehe Bild 1).

Bild 1: Auszug Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf, 01.02.2022

2017 wurde der ursprüngliche Gründungsname des Bundesverband der Honorarberater e.V. in heute immer noch geltenden Name Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V. umbenannt.

2018 erfolgte die Verlegung des Sitzes nach Berlin und ein Vorstandswechsel von Hagemann auf Friedrich Krossler.

2021 wechselte der Vorstand von Krossler zu Dr. Markus Kraiger

2022 erfolgte ein Vorstandswechsel von Kraiger zu Dr. Gregor Bara.

Der Bundesverband Honorarberater selbst wirbt mit einem wissenschaftlichen Prüfungsausschuss.

Das Besondere daran: Kraiger als Consultant und Bara als Neurochirurg sind vollkommen branchenfremd und haben einen Bezug zu Düsseldorf - dem Unternehmenssitz der Deutsche Honorarberatung GmbH.

Kraiger ist Consultant und Bara Arzt - wie die folgenden Links zeigen.

Gregor Bara: https://www.ukbonn.de/neurochirurgie/unser-team/oberaerztliches-team/

Markus Kraiger: https://www.xing.com/profile/Markus_Kraiger

Beim Verbraucherschutz Bundesverband, der (trotz offenbar bewusst gewählter Namensähnlichkeit) nicht verwechselt werden darf mit dem „Verbraucherzentrale Bundesverband“, dem Dachverband der 16 allseits bekannten Verbraucherzentralen, zeichnet sich ein ähnliches Bild und ein ähnlicher Verlauf ab. Auch hier war Hagemann wieder Vorstand und Gründungsmitglied. Auch die ehemaligen Vorstände Krossler und Kraiger sollten ihnen, als aufmerksamer Leser, schon bekannt sein. Zudem wanderte der Sitz auch von Düsseldorf nach Berlin.

 

Aber damit noch nicht genug. Im Zusammenhang mit der Überprüfung verschiedener von Seiten der jeweiligen handelnden Personen angegebenen Zustelladressen haben sich bemerkenswerte Übereinstimmungen mit von Christian Hagemann angegebenen Adressen ergeben.

Adressübereinstimmungen als zentrale Rolle

Erstaunlicherweise agieren eine Vielzahl der beiden in Berlin ansässigen Verbände von zwei übereinstimmenden Adressen in Meerbusch und Düsseldorf (!) aus.

An einer Adresse in Düsseldorf, von der Herr Hagemann in dem nachstehend noch erläuterten gerichtlichen Verfahren hat vortragen lassen, dies sei seine Wohnadresse, befindet sich ein einfaches Mietshaus und am Klingelschild und Briefkasten wurden, jeweils auf einem erstaunlichen „Gemeinschaftsschild“ u.a. folgende Namen festgestellt:

  • „Hagemann“ – der Gründungsvorstand der Verbände und Geschäftsführer der Deutsche Honorarberatung GmbH aus Düsseldorf.
  • „Bara“ - Vorstand des Bundesverbands Honorarberater
  • „Lüthy“ – ein Mitglied des Bundesverbands Honorarberater und erster Geschäftsführer der Deutsche Versicherungsberatung UG, die bei Google die Google-Anzeigen des Bundesverbands Honorarberater schaltet.

 

An einer weiteren Adresse von Herrn Hagemann in Meerbusch, einer gehobenen Wohnadresse, wurde auf einem Klingelschild neben dem Namen „Hagemann“ festgestellt:

  • Ellinger“ – vorübergehend benannt als Bundessprecherin des Bundesverbands Honorarberater.
  • „Deutsche Versicherungsberatung“ – eine „Deutsche Versicherungsberatung UG“ schaltet Google-Anzeigen für den Bundesverband Honorarberater.

An den Briefkästen des gleichen Hauses befinden sich weitere Namen von Akteuren des Bundesverbands Honorarberater:

  • „Koch“ – unter diesem Namen sind immer wieder E-Mails des Bundesverbands Honorarberater verschickt worden
  • „Bara“ – der Name des Vorsitzenden des Bundesverbands Honorarberater.

 

Scheinbar offizieller Anstrich - Zweifelhafte Seriosität

Um den Anschein einer offiziellen und seriösen Institution zu erwecken, wurden die Verbände und ihr Auftritt gezielt „offiziell bzw. amtlich“ gestaltet:

  • Öffentlicher Auftrag und hoheitlicher Anstrich: Der Verband wirbt mit der Behauptung eines öffentlichen Auftrags für Verbraucherschutz und nutzt die Farben Schwarz-Rot-Gold.

  • Visuelle Suggestion: Auf der Webseite werden Bilder verwendet, die einen gesetzlichen Auftrag suggerieren, wie beispielsweise der Plenarsaal des Bundestages.

  • Behördlich wirkende Dokumente und Informationen: Der Verband gibt Urkunden heraus, die wie offizielle behördliche Dokumente wie vom Deutschen Patent und Markenamt aussehen und behauptet, Zertifizierungen vornehmen zu können. Ein Honorarberater-Register, eine Warnliste und eine Gebührenordnung werden geführt und veröffentlicht, um den Eindruck einer hoheitlichen Stelle zu verstärken.

Links die „Urkunde“ des Bundesverband Honorarberater, daneben die „Gestaltungsvorlagen“: zwei Urkunden des Deutschen Patent- und Markenamts:

 Wissenschaftlicher Anspruch ohne wissenschaftliche Grundlage: Es wird ein wissenschaftlicher Prüfungsausschuss behauptet, obwohl alle handelnden Akteure, außer Hagemann, der selbst aber offiziell nicht mitwirkt, fach- und branchenfremd sind.

 Tatsächlich scheint jedoch die gesamte Struktur, wie unabhängige Recherchen von Journalisten namhafter Presseorgane gezeigt haben, ausschließlich dazu zu dienen, die Deutsche Honorarberatung GmbH zu empfehlen.

Markenanmeldungen

Und dass Herr Hagemann und die Deutsche Honorarberatung GmbH von Anfang an hinter dem Netzwerk der Bundesverbände stecken wird auch bei einem Blick ins amtliche Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts deutlich: Alle nachfolgend genannten Marken gehen zurück auf Christian Hagemann und die Deutsche Honorarberatung GmbH:

Marke 

Am 18. Mai 2016 angemeldet durch die Deutsche Honorarberatung GmbH.

 

Marke

Angemeldet unter der Adresse c/o Deutsche Honorarberatung Königsallee 14, Düsseldorf; Inhaberin war die Deutsche Honorarberatung GmbH

  • Marke VSB Verbraucherschutz Bundesverband (302017217663)

Angemeldet unter der Adresse c/o Deutsche Honorarberatung Königsallee 14, Düsseldorf; später übertragen an die Deutsche Immobilienberatung GmbH, Geschäftsführer Christian Hagemann, Meerbusch (vormals Hagemann Asset Management GmbH).

Marke

Angemeldet unter der Adresse c/o Deutsche Honorarberatung Königsallee 14, Düsseldorf.

Wettbewerbsrechtliches Verfahren vor dem Landgericht Berlin


Gestützt auf den Erfahrungen, die auch die eingangs benannten Redaktionen der bekannten Medienhäuser gemacht haben, insbesondere dass der Bundesverband Honorarberater unter dem „Deckmantel“ gemeinnütziger Tätigkeit ganz überwiegend die Deutsche Honorarberatung empfiehlt, haben sich zwei weitere Honorarberatungsunternehmen mit uns zusammengeschlossen und Klage wegen unlauterem Wettbewerbs vor dem Landgericht Berlin (Az.: 97 O 33/22) gegen den Bundesverband Honorarberater erhoben und in der ersten Instanz auch ganz überwiegend Recht erhalten.

In dem erstinstanzlichen Urteil (noch nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Berlin u.a. dem Bundesverband Honorarberater untersagt:

  • ...den Vereinsnamen „Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V.“ zu führen;

    Begründung des Landgerichts:
    „Die Bezeichnung „Bundesband“ als Bestandteil des Vereinsnamens „Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V." ist aus mehreren Gründen für die Tätigkeit des Beklagten aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise irreführend im Sinne des § 5 Abs. 1, 2 Nr. 3 UWG.
    Bei einem „Bundesverband“ vermutet der Verkehr einen Zusammenschluss von Angehörigen der betreffenden Branche sowie eine Organisation, die nicht nur bundesweit tätig ist, sondern auch innerhalb der betreffenden Berufsgruppe eine gewisse Bedeutung hat (vgl. BGH GRUR 1984, 457, 460 - Deutsche Heilpraktikerschaft; OLG Hamm BeckRS 2015, 5227; Köhler/Bornkamm, a.a.O., Rdnr. 4.39).

    Diese Voraussetzungen erfüllt der Beklagte nicht.

    Ergänzende Anmerkung: Auch dem Verbraucherschutz Bundesverband wurde bereits mit Urteil des Landgericht Berlin (Az: 102 O 8/21) untersagt im Rahmen geschäftlicher Handlungen die Bezeichnung „Verbraucherschutz Bundesverband gemeinnütziger e.V. zu verwenden.

  • ...zu behaupten, „Als Mitglied des Verbraucherschutz Bundesverbandes gemeinnütziger e.V. haben wir den Auftrag, den Verbraucherschutz in Deutschland zu stärken.“

    Begründung des Landgerichts:
    Die Aussage des Beklagten, als Mitglied des Verbraucherschutz Bundesverbandes gemeinnütziger e.V. habe er den Auftrag, den Verbraucherschutz in Deutschland zu stärken, ist irreführend im Sinne von § 5 Abs. 1, 2 Nr. 3 UWG. Bei den beteiligten Verkehrskreisen wird der unzutreffende Eindruck erweckt, dass er mit dieser Mitgliedschaft in besonderer Weise die Interessen von Verbrauchern fördert.

  • ...in Google Anzeigen zu werben mit der Aussage „Wir unterstützen Sie mit unserem gemeinnützigen Auftrag, echte Honorarberater zu finden“.

    Begründung des Landgerichts:
    Die Werbung mit der Aussage „Wir unterstützen Sie mit unserem gemeinnützigen Auftrag, echte Honorarberater zu finden" in Google Anzeigen ist schon deshalb irreführend im Sinne von § 5 Abs. 1, 2 Nr. 3 UWG, weil sie die Fehlvorstellung hervorruft, dem Beklagten sei ein gemeinnütziger Auftrag von einem Dritten erteilt worden, Verbraucher bei der Suche nach „echten“ Honorarberatern zu unterstützen. Einen solchen Auftrag, der dem Handeln des Beklagten - noch dazu als erstem Satz nach der Überschrift - ein höheres Gewicht bzw. eine eigene Kompetenz zuspricht, gibt es aber nicht; es handelt sich vielmehr um einen Selbst-Auftrag des Beklagten, der für die angesprochenen Verkehrskreise nicht erkennbar ist.


In seinem Urteil vom 14. Juni 2023 (noch nicht rechtskräftig) hat das Landgericht weiter in Bezug auf den Bundesverband Honorarberater und die Empfehlungstätigkeit zugunsten der Deutschen Honorarberatung GmbH („D.H.“)bestätigt:

 

„Tatsächlich besteht ein beachtlicher Teil der Vereinstätigkeit in der Herstellung von Geschäftsverbindungen zur D. H., für die er auf Verbraucheranfrage Empfehlungen ausspricht, und zwar auch dann, wenn ein Verbraucher die Beratung für eine Stadt anfragte, in der die D. H. keinen Beratungsstandort unterhält und ein anderes zertifiziertes Mitglied zur Verfügung stand." 

 

Denn auch im gerichtlichen Verfahren ist es dem Bundesverband Honorarberater bisher nicht gelungen, dass Gericht davon zu überzeugen, dass auch andere Berater als die Deutsche Honorarberatung Empfehlungen erhalten. Dabei teilte das Gericht unsere Einschätzung, dass in Bezug auf dem Gericht vorgelegte angebliche E-Mails erstaunliche Formatierungsabweichungen Zweifel an der Echtheit wecken: 

„Unabhängig davon haben die Klägerinnen zu der vom Beklagten mit der Klageerwiderung vorgelegten Anlage B 6 gegen die Echtheit der E-Mail-Ausdrucke nachvollziehbare, erhebliche Einwendungen in ihrer Replik erhoben, denen der Beklagte im Weiteren nicht konkret entgegengetreten ist.“ 

 

Quelle: https://www.maiwerk-finanzpartner.de/wp-content/uploads/2024/06/Begl_Abschrift_Produktion_Original_97_O_33_22_17072023.pdf

Fazit


Die Bundesverbände Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V. und Verbraucherschutz Bundesverband gemeinnütziger e.V. stellen sich so dar, als wären sie gewichtige Verbände im Sinne der Berufsgruppe der Honorarberater und im Sinne des Verbraucherschutzes. Gleichwohl hat das Landgericht Berlin (Entscheidung gegen den Bundesverband Honorarberater noch nicht rechtskräftig) beiden Verbänden die Bezeichnung als „Bundesverband“ mangels ausreichender Bedeutung in der Berufsgruppe (Bundesverband Honorarberater) bzw. mangels ausreichender Größe und umfassender oder ausschließlicher Ausrichtung auf die Belange von Verbrauchern (Verbraucherschutz Bundesverband) untersagt.

Stiftung Warentest- Finanztest, ZDF Wiso und Wirtschaftswoche warnen sehr deutlich vor den Verbänden, auch über die laufend aktualisierte sog. „Warnliste Geldanlage“ des Finanztest.

Verbraucher sind also aufgerufen sich genau zu informieren, von wem Sie sich in Bezug auf die Auswahl eines Honorarberaters beraten oder von wem Sie sich einen Honorarberater empfehlen lassen.

Dem für Verbraucher so wertvollen Angebot der Honorarberatung wird aus unserer Sicht erheblich geschadet, wenn Vereine, vor denen renommierte Verbrauchermagazine warnen, weiter als so genannter „Bundesverband“ mit den Farben schwarz rot gold Verbraucher im Logo beraten und Empfehlungen aussprechen dürfen.

geschrieben von Ingo Schröder

Honorarberater, Finanzcoach & Geschäftsführer bei Maiwerk Finanzpartner GmbH & Co.KG in Köln Als Gründer und Geschäftsführer von maiwerk Finanzpartner bringe ich über 15 Jahre Erfahrung und eine Vision mit, die weit über die traditionelle Finanzberatung hinausgeht. Meine Begeisterung für Finanzen begann schon früh, genau gesagt mit 14 Jahren, als ich meine ersten Aktien kaufte. Diese frühe Faszination hat sich zu einer langen Karriere entwickelt, in der ich tiefe Einblicke in die Finanzbranche gewonnen habe – sowohl im Provisionsvertrieb als auch beim kritischen Hinterfragen von Finanzprodukten. Als ETF-Experte und Honorarberater stehe ich und maiwerk für eine transparente und moderne Finanzberatung, frei von versteckten Kosten und Interessenkonflikten. Durch meinen Podcast „How I met my Money“ und als anerkannter Experte bei der ZEIT, FAZ, Wirtschaftswoche, ZDF, Madame Moneypenny und vielen mehr, teile ich nicht nur mein Fachwissen, sondern auch meine Überzeugung, dass die beste Altersvorsorge und Geldanlage sowohl rationale als auch emotionale Aspekte berücksichtigen sollte. Als ausgebildeter Finanzcoach mit finanzpsychologischem Hintergrund geht das auch mit unserer Vision bei maiwerk einher: „Mit Geld wohlfühlen“ Unsere Beratung geht über das Normale hinaus. Wir stehen für eine persönliche Beziehung auf Augenhöhe, maximales Engagement für die Selbstbefähigung unserer Kunden, und das Ziel, dass sich jeder bei uns nicht nur beraten, sondern auch verstanden und wohlfühlt. Ich lade dich herzlich ein, gemeinsam mit mir auf eine Reise zu gehen, auf der wir dein finanzielles Wohl sicherstellen. Dabei geht es nicht nur darum, die richtigen Entscheidungen zu treffen, sondern auch darum, sie mit Zuversicht und einem guten Gefühl zu treffen. Lass uns zusammen deinen finanziellen Kurs setzen und deine Zukunft aktiv gestalten – mit Energie, Expertise, einem echten Plan, Begeisterung und Spaß.

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