Mit Inkrafttreten des §34h GewO bereits im Sommer diesen Jahres müssen gewerbliche Berater und Vermittler, die im Anlagebereich tätig sind, für sich grundsätzlich die Entscheidung treffen, ob sie zukünftig auf Provisions- oder Honorarbasis entlohnt werden wollen.
Mit Inkrafttreten des §34h GewO bereits im Sommer diesen Jahres müssen
gewerbliche Berater und Vermittler, die im Anlagebereich tätig sind, für sich grundsätzlich die Entscheidung treffen, ob sie zukünftig auf Provisions- oder Honorarbasis entlohnt werden wollen.
Als Entscheidungsgrundlage bietet TUTOR-CONSULT zusammen mit dem IFH und der Steinbeis-Hochschule den „Geprüften Honorarberater (IFH)" als Universitäts-Zertifikat (Certified Fee Based Financial Advisor) an. Der viermonatige Lehrgang vermittelt alle erforderlichen Grundlagen, um eine hochqualifizierte Beratungsleistung auf Honorarbasis erfolgreich zu erbringen.