Honorarberater-Magazin

Continentale spricht von Wahlfreiheit – und grenzt echte Honorarberater aus

Geschrieben von VDH Redaktion | 27.03.25 12:46

Eine neue FH-Studie spricht von Wahlfreiheit für Verbraucher. Doch wer genauer hinsieht, erkennt: Unabhängige Honorarberater bleiben bei Continentale außen vor. 

Die Fachhochschule Dortmund hat mit der Studie „Wert unabhängiger Versicherungsberatung“ einen Beitrag zur Diskussion über faire und unabhängige Beratung veröffentlicht. Unterstützt wurde die Untersuchung von mehreren Versicherungsunternehmen – darunter auch die Continentale. Auf Seite 12 der Studie wird die Continentale mit den Worten zitiert: „Die Verbraucher sollten grundsätzlich die Wahl haben, ob sie sich gegen Honorar oder Provision beraten lassen.“ Was zunächst wie ein fortschrittliches Bekenntnis zur Wahlfreiheit klingt, verliert bei genauerem Hinsehen deutlich an Glaubwürdigkeit. Die vollständige Studie ist öffentlich hier abrufbar.

Widerspruch zwischen Anspruch und Realität

Denn ausgerechnet unabhängige Honorarberater – also Versicherungsberater mit Zulassung nach § 34d Abs. 2 GewO – erhalten keinen Zugang zu den sogenannten Honorartarifen der Continentale. Diese stehen ausschließlich Versicherungsmaklern oder Vermittlern mit Provisionszulassung offen. Im Klartext: Wer gesetzlich verpflichtet ist, unabhängig und ohne Provisionsinteresse zu beraten, wird ausgeschlossen. Das widerspricht nicht nur dem Grundsatz der Gleichbehandlung, sondern auch dem eigenen Anspruch, Wahlfreiheit zu fördern.

Wahlfreiheit mit Einschränkungen

Echte Wahlfreiheit bedeutet, dass Verbraucher zwischen gleichwertigen Alternativen wählen können – ohne verdeckte Barrieren. Wenn jedoch provisionsbasierte Vermittler Zugriff auf bestimmte Tarife erhalten, unabhängige Honorarberater aber ausgeschlossen sind, verkommt der Begriff der Wahlfreiheit zur bloßen Behauptung. Verbraucher können sich nicht frei entscheiden, wenn zentrale Produktlösungen gezielt vorenthalten werden.

Transparenz oder Täuschung?

Man fühlt sich an ein elegant dekoriertes Schaufenster erinnert: Die Angebote wirken attraktiv, die Zugänglichkeit suggeriert Offenheit – doch die Tür bleibt verschlossen. Für Berater, die ausschließlich im Interesse ihrer Mandanten handeln, bleibt der Zugang verwehrt. Die scheinbare Transparenz entpuppt sich als Spiegelkabinett: Viel Schein, wenig Substanz. Der schöne Schein mag nach außen wirken, doch hinter der Fassade offenbaren sich strukturelle Widersprüche.

Honorarberatung im Etikett, Vertrieb im Kern

Besonders widersprüchlich ist die öffentliche Positionierung der Continentale als Unterstützerin unabhängiger Beratung. Während sie sich in der Studie entsprechend äußert, bleibt unabhängigen Honorarberatern der Zugang zu ihren Honorartarifen verwehrt. Diese Praxis steht beispielhaft für eine Entwicklung, die wir als Pseudohonorarkultur bezeichnen: Der Begriff „Honorarberatung“ wird zunehmend von Vermittlern genutzt, die weiterhin provisionsbasiert arbeiten. Gleichzeitig werden Berater, die auf Vergütung durch Produktgeber bewusst verzichten und im ausschließlichen Kundeninteresse handeln, benachteiligt. Es entsteht eine Scheinalternative, die Unabhängigkeit vortäuscht, aber letztlich auf vertriebsorientierte Strukturen zurückfällt.

Fazit: Wer Wahlfreiheit fordert, muss Gleichbehandlung ermöglichen
Echte Wahlfreiheit braucht fairen Zugang – auch für diejenigen, die ausschließlich im Interesse des Kunden handeln. Alles andere bleibt eine Fassade.